Polizeirecht: Bundesgericht berät über Teile des Berner Gesetzes
Das Bundesgericht berät heute Mittwoch über die Bestimmungen im Berner Polizeirecht. 19 Organisationen und zwei Privatpersonen haben Beschwerde eingereicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht berät heute Mittwoch über die Bestimmungen des Berner Polizeigesetzes.
- 19 Organisationen und zwei Privatpersonen haben Beschwerde eingereicht.
Das Bundesgericht berät heute Mittwoch über die Bestimmungen des Berner Polizeigesetzes. Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen, Observation und Wegweisung von Fahrenden werden diskutiert. 19 Organisationen und zwei Privatpersonen haben Beschwerde eingereicht.
Die Ende März 2018 beschlossene Totalrevision des Berner Polizeigesetzes wurde in einer Referendumsabstimmung im Februar 2019 mit einer Dreiviertels-Mehrheit gutgeheissen. Diverse Gesetzes-Artikel sorgten jedoch bereits im Vorfeld für Diskussionen.
Kostenüberwälzungen sorgen für rote Köpfe
So sieht das Gesetz neu eine Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen vor, wenn es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Auch den an der Gewaltausübung beteiligten Personen können die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden.

Kostenpflichtig wird ein Veranstalter beispielsweise, wenn er nicht über die erforderliche Bewilligung verfügt. Auch wenn er Auflagen der Behörden vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht einhält, muss er zahlen.
Fahrende sehen sich bei neuem Polizeirecht in Gefahr
Kritiker dieser Bestimmungen sehen darin eine Gefährdung der Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Weitere grundlegende Rechte, wie das Diskriminierungsverbot und den Minderheitenschutz, sehen die Fahrenden-Organisationen mit der «Lex Fahrende» verletzt.
Das Polizeirecht sieht explizit vor, dass Personen weggewiesen oder ferngehalten werden können. Dies, wenn sie auf einem privaten oder öffentlichen Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers «campieren».

Umstritten sind zudem die Bestimmungen zur Observation. Das Gesetz erlaubt der Kantonspolizei allgemein zugängliche Orte verdeckt zu beobachten und dabei Bild- und Tonaufnahmen zu machen.
Zu den Beschwerdeführern gehören neben den Demokratischen Juristinnen und Juristen zahlreiche weitere Organisationen. Auch mehrere Parteien aus dem links-grünen Spektrum und Fahrendenorganisationen sind vertreten.
















