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Bundesgericht bestätigt Sanktionen gegen Engadiner Bauunternehmen

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Engadin,

Eine Unternehmensgruppe und zwei Bauunternehmen aus dem Unterengadin müssen Weko-Sanktionen von total 4,7 Millionen Franken zahlen.

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Das Bundesgericht sanktioniert Engadiner Bauunternehmen, die ihre Preise abgesprochen haben. - keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerden zweier Bauunternehmen abgewiesen, die jahrelang die Preise untereinander absprachen.

Das Bundesgericht hat in seinen drei am Dienstag publizierten Urteilen festgehalten, dass zwischen der Foffa Conrad-Gruppe, der Lazzarini AG und der Resgia Koch SA ein Konsens darüber bestand, das Marktverhalten im Hoch – und Tiefbau im Unterengadin zu koordinieren. Diese Verabredung habe von 2008 bis 2012 bestanden.

Von 1997 bis 2008 habe zudem eine Übereinkunft bei der Festlegung der Zuschlagsempfänger und der jeweiligen Angebotspreise im Rahmen von Vorversammlungen existiert. Der diesen Abmachungen zu Grunde liegende Gesamtkonsens sei gesetzlich betrachtet die Basis für eine Wettbewerbsabrede.

Beträge bestätigt

Die Absprachen hätten die Beschränkung des Wettbewerbs zum Ziel gehabt und seien gemäss dem Wettbewerbsgesetz unzulässig. Die Bemessung der Sanktionen hat das höchste Schweizer Gericht bestätigt. Die Foffa Conrad-Gruppe muss rund 2,5 Millionen Franken, die Lazzarini 2 Millionen Franken und die Resgia Koch 185'000 Franken zahlen.

Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) eröffnete 2012 gegen 19 im Unterengadin tätige Firmen eine Untersuchung. Im März 2018 sprach sie Sanktionen gegen mehrere Firmen aus. Das Bundesverwaltungsgericht senkte diese in seinem Entscheid von Ende November 2023 auf die nun bestätigten Beträge.

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