Walliser Senior zahlt Zehntausende Franken an angebliche Geliebte
Ein 91-jähriger Walliser ist Opfer eines perfiden Internet-Liebesbetrugs geworden. Der Senior überwies rund 20’000 Franken an mutmassliche Betrüger, die sich online als Frauen ausgaben und ihm Liebe sowie ein angebliches Erbe versprachen.

Wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, lernte der Mann eine vermeintliche Frau im Internet kennen und verliebte sich nach eigenen Angaben in sie. Diese erklärte ihm später, sie sitze in Frankreich im Gefängnis und könne nur gegen Zahlung von 9500 Euro freikommen. Der Senior überwies daraufhin das Geld.
In einem weiteren Fall zahlte er rund 11’000 Franken an eine angebliche Erbin, die ihm versprach, er könne an ein Vermögen gelangen, wenn er zuvor bestimmte Gebühren begleiche.
Die ungewöhnlich hohen Geldbezüge blieben seiner Bank nicht verborgen. Sie informierte 2023 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) von Martigny und Saint-Maurice.
Ein medizinisches Gutachten stellte später fest, dass der Mann altersbedingt kognitiv eingeschränkt sei und teilweise seine Urteilsfähigkeit verloren habe. Trotz mehrfacher Aufklärung glaubte er weiterhin, dass eine Frau in einem französischen Gefängnis auf ihn warte. Er erklärte sogar, sie zweimal besucht zu haben.
Im Februar 2024 stellte die Kesb den Senior deshalb unter eine Vertretungs- und Vermögensbeistandschaft. Finanzielle und administrative Angelegenheiten darf er seither nicht mehr allein regeln.
Doch selbst danach versuchte der 91-Jährige weiter, Geld für seine angebliche Geliebte aufzutreiben. So bat er seine Tochter um 5600 Franken und erklärte seinem Beistand, er benötige denselben Betrag angeblich für Holzarbeiten.
Der Betrug flog auf, nachdem die Tochter den Beistand informiert hatte. Auch privat hatte die Affäre Folgen: Auf gerichtliche Anordnung musste der Senior die gemeinsame Wohnung verlassen.
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen ein. Diese ergaben 2024, dass die Betrugsmasche von der Elfenbeinküste aus betrieben worden war. Insgesamt verlor der Mann knapp 20’000 Franken.
Der finanzielle Schaden hätte allerdings noch deutlich höher ausfallen können: Eine der mutmasslichen Betrügerinnen verlangte zeitweise sogar 50’000 Franken.
Der Senior setzte sich zudem gegen die angeordnete Beistandschaft zur Wehr und zog den Fall bis vor Bundesgericht. Die Lausanner Richter wiesen seine Beschwerde jedoch ab.
(Urteil 5A_502/2025 vom 7. Mai 2026)














