Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes des Bundes hält die Berichtserstattung an den Bundesrat für «verbesserungswürdig».
Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienst
Thomas Fritschi wurde im Mai 2017 vom Bundesrat zum Leiter der Unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten gewählt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die AB-ND hat ihren Jahresbericht veröffentlicht.
  • Darin wurde die Berichterstattung zwischen Nachrichtendienst und Bundesrat bemängelt.
  • Ein Beispiel für die fehlerhafte Kommunikation sei der Fall der Crypto AG.

Die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst des Bundes (AB-ND) hält in ihrem Jahresbericht fest: Die Berichterstattung an den Bundesrat ist «verbesserungswürdig». Der dritte Jahresbericht der Behörde ist am Dienstag veröffentlicht worden.

Verbesserungspotential besteht

Es stelle sich, so die Behörde, die Frage: Worüber muss das Verteidigungsdepartement (VBS) informiert werden, um die politische Verantwortung wahrzunehmen. Es bestehe «Verbesserungspotential».

Dies zeigte sich auch im Zusammenhang mit der Spionage-Affäre der Crypto AG. Ob ähnliche Fälle gänzlich verhindert werden können, sei hingegen fraglich, heisst es im Bericht. Es habe sich um «absichtlich herbeigeführte Entwicklungen» gehandelt. Wille und Ideen von Menschen könnten nicht kontrolliert werden.

Falsche Praktiken entwickelt

Ein weiterer Kritikpunkt der AB-ND betrifft die Bearbeitung von Auskunftsgesuchen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) habe die Praxis entwickelt: «Die Auskunft betreffend Personendaten, die in den sensiblen nachrichtendienstlichen Bereichen bearbeitet werden, in der Regel aufzuschieben».

Ausserdem würden nicht alle Gesuche gleich behandelt. So würden Gesuche von Politikerinnen und Politikern und Journalistinnen und Journalisten bevorzugt zu behandeln. Die Beantwortung dieser Anfragen sei rascher und detaillierter erfolgt als bei anderen Gesuchstellenden.

Nach Ansicht der AB-ND verstösst diese Praxis gegen das «verfassungsmässig garantierte Gebot der rechtsgleichen Behandlung aller Auskunftsgesuchstellenden». Dies heisst es in dem Bericht. Die Aufsichtsbehörde empfahl deshalb, diese Praxis «umgehend» zu ändern.

Zugang zum Archiv gewährt

Erstmals hatte die Behörde ausserdem Zugang zum vollständigen Archiv des NDB. Mehrere hundert Meter an Dokumenten in diversen Standorten seien archiviert. «Der Umfang der in diesen Archiven gelagerten Dokumente überraschte die AB-ND», wird im Bericht festgehalten. Die Dokumente stammen aus einer Zeit, in der der NDB noch nicht der Aufsicht der AB-ND unterstand.

Es habe nur ein grobes Inventar über den Inhalt dieser Ablagen und Archiv bestanden. Da das Archiv bis Ende 2020 an das Bundesarchiv übergeben werden sollte, habe man auf den Erlass zu Empfehlungen verzichtet.

55 Empfehlungen formuliert

Die AB-ND formulierte insgesamt 55 Empfehlungen in 17 durchgeführten Prüfungen. Erstmalig führte die AB-ND im Jahr 2020 auch eine unangekündigte Prüfung durch. Mit der Umsetzung der Empfehlungen könnten bestehende Risiken der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten weiter vermindert und die Effizienz gesteigert werden. Dies heisst es in dem Bericht.

Die unabhängige Aufsichtsbehörde beaufsichtigt die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Nachrichtendienstes des Bundes. Zudem des Nachrichtendienstes der Armee, der kantonalen Vollzugsbehörden sowie von beauftragten Dritten. Sie überprüft die Tätigkeiten auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit.

Vertrauen fördern

Das Resultat ihrer Überprüfungen teilt die Behörde dem Verteidigungsdepartement jeweils schriftlich mit. Sie kann Empfehlungen aussprechen, eine nachrichtendienstliche Aktivität stoppen kann die Aufsichtsbehörde jedoch nicht.

Das Parlament hatte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde beschlossen. Weil der NDB im Jahr 2017 mit einem neuen Gesetz erheblich mehr Kompetenzen erhielt. Und nicht mehr nur Personen in der Öffentlichkeit beobachten durfte.

Das Vertrauen in den NDB sollte so gefördert werden. So darf der Nachrichtendienst seither auch Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen und in Computer eindringen.

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