Rund 4000 Überwachungsmassnahmen mehr ordnete der Nachrichtendienst des Bundes und die Strafverfolgungsbehörden 2020 an.
NDB Jean-Philippe Gaudin
Der Direktor des NDB, Jean-Philippe Gaudin. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Echtzeitüberwachungen in der Schweiz sind zurückgegangen.
  • Im Gegenzug sind die rückwirkenden Überwachungen gestiegen.
  • In der Schweiz sind der NDB und die Strafverfolgungsbehörden dafür zuständig.

Weniger Echtzeitüberwachungen, mehr rückwirkende Überwachungsmassnahmen: im Jahr 2020 haben der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und die Strafverfolgungsbehörden 400 Überwachungsmassnahmen mehr angeordnet.

Nach einem leichten Anstieg 2019 wurde auch 2020 mit 9085 Überwachungsmassnahmen etwas mehr überwacht als im Vorjahr (8666 Massnahmen). Diese teilte der «Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Dienst ÜPF) am Dienstag mit. Der ÜPF erhält die Aufträge von NDB und Strafverfolgungsbehörden.

Rückwirkende Überwachungen steigen

Die Echtzeit-Überwachung wie das Abhören von Telefonaten oder das Mitlesen von E-Mails waren auch 2020 weiter rückläufig (-133). Dafür stiegen die rückwirkenden Überwachungen von 6550 im Vorjahr auf 7071. Dabei geht es um Verbindungsnachweise, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.

Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
Die Büros des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Bern. (Archivbild) - Keystone

Die insgesamt knapp 9100 Massnahmen verteilten sich 2020 auf 1296 Echtzeitüberwachungen (2019: 1429), 4414 rückwirkende Überwachungen (2019: 4823), 692 Notsuchen (2019: 663), 26 Fahndungen nach entflohenen Häftlingen (2019: 24) sowie 2657 Antennensuchläufen (2019: 1727).

Mit 107 praktisch stabil blieb der Einsatz von besonderen technischen Geräten (2019: 103 Einsätze von IMSI-Catchern) respektive Informatikprogrammen. Letztere, sogenannte Staatstrojaner, kamen 13 Mal zum Einsatz (2019: 12). 2019 waren Staatstrojaner erstmals überhaupt eingesetzt worden. Die meisten davon wurden 2020 gemäss Mitteilung bei der Überwachung krimineller Organisationen und von schweren Betäubungsmitteldelikten eingesetzt.

Vorwiegend schwere Vermögensdelikte

52 Prozent aller Überwachungsmassnahmen galten der Aufklärung von schweren Vermögensdelikten. 20 Prozent betrafen schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BMG) und rund 9 Prozent strafbare Handlungen gegen Leib und Leben. Der Rest teilte sich auf diverse Delikte auf, darunter Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit und den öffentlichen Frieden.

Überwachungsgesuche der Strafverfolgungsbehörden müssen von einem Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden. Der NDB braucht eine Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht.

Anschliessend muss eine Freigabe durch den Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erfolgen. Das VBS konsultiert vorher das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

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