Freispruch

Mann mischt einer Frau Tablette ins Getränk – Freispruch

Elena Hatebur
Elena Hatebur

Lausanne,

Im September 2023 mischte ein Familienvater einer Frau während eines Dates ein Beruhigungsmittel ins Getränk. Jetzt wird er freigesprochen – trotz Beweisen.

Beruhigungsmittel
Der Mann mischte der Frau ein Beruhigungsmittel ins Getränk. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Date mischte ein Mann einer jungen Frau ein Medikament in ihr Bier.
  • Die Frau bemerkte die Tablette nach dem ersten Schluck und alarmierte die Security.
  • Nun fällt das Lausanner Strafgericht sein Urteil: Der Mann ist unschuldig.
  • Wegen des übermässigen Freiheitsentzugs muss der Staat den 50-Jährigen entschädigen.

Am Mittwoch hat das Lausanner Strafgericht ein Urteil gefällt, das aufhorchen lässt. Ein heute 50-jähriger Mann wurde vom Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung freigesprochen.

Grundlage der Anklage war ein Vorfall im September 2023. Der Mann hatte einer jungen Frau ein Beruhigungsmittel ins Getränk gemischt.

Wie «24 heures» berichtet, forderte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche vier Jahre Freiheitsentzug. Bei dem Spiking-Versuch hätte es sich um versuchte sexuelle Nötigung gehandelt, hiess es.

Strafgericht erkennt keine Absicht

Wie die Zeitung schreibt, kam das Strafgericht nun zu einem anderen Schluss. Obwohl Überwachungskameras das Vorgehen belegten, erkenne man keine explizite Absicht des Angeklagten.

Es gebe keine Hinweise, was der Mann mit der Frau vorhatte, hätte sie das Getränk tatsächlich konsumiert.

Zudem sei die Wirkung des Medikaments ohnehin nicht stark genug, um eine Person wehrlos zu machen. Das Arzneimittel kann sedierend, schlaffördernd und muskelentspannend wirken.

Tinder-Date wurde zum Verhängnis

Zu einem physischen Kennenlernen zwischen dem Angeklagten und dem Opfer kam es erstmals im September 2023.

Im Rahmen eines Tinder-Dates traf die junge Frau den 50-Jährigen in einer Lausanner Bar.

Bereits beim ersten Schluck ihres Getränks bemerkte die junge Frau eine unverdünnte Tablette in ihrem Bier.

Während ihrer Abwesenheit warf der Mann mutmasslich Anxiolytika, ein angstlösendes Beruhigungsmittel, in das Glas. Als die Frau es bemerkte, alarmierte sie die Security der Bar, die anschliessend die Polizei verständigte.

Angeklagter nahm Medikament seit Jahre selber ein

Brisant: Der Angeklagte wusste offenbar um die Wirkung des Mittels, er nahm das Medikament selbst seit Jahren ein. Am Glas wurden zudem Kokainspuren entdeckt.

Das Gericht hält an seinem Urteil fest: «Das Ziel war vielleicht, (die Frau) für den weiteren Verlauf des Abends in die richtige Stimmung zu versetzen.»

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Dennoch seien die Beweise unzureichend, um einen Versuch der sexuellen Nötigung festzustellen.

Staat muss Entschädigung zahlen

Der 50-jährige Familienvater ist der Polizei bekannt. Wegen einer früheren Verurteilung wegen Vergewaltigung muss er weiterhin eine Therapie zur Kontrolle seiner sexuellen Triebe absolvieren.

Mit dem Freispruch wird der inhaftierte Mann per sofort aus dem Gefängnis entlassen. Mehr als zwei Jahre sass er hinter Gittern, davon 459 Tage zu viel.

Der Staat muss ihn nun mit insgesamt 45'000 Franken entschädigen.

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