Freispruch

Verteidiger fordert in Berner Mordfall Freispruch

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Vor dem Berner Obergericht forderte der Verteidiger einen Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft und Hinweisen auf Suizid.

Obergericht Bern
Wegen Hinweisen auf Suizid und Zweifeln an der Täterschaft forderte der Verteidiger vor dem Berner Obergericht einen Freispruch für seinen Mandanten. (Archivbild) - keystone

Der Verteidiger hat am Montag vor dem Berner Obergericht für seinen Mandanten einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes an seiner Ehefrau verlangt. Es gebe deutliche Hinweise auf einen Selbstmord der Frau und unüberwindbare Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.

Nicht weniger als neun Fachpersonen, darunter eine erfahrene Staatsanwältin, seien am Tatort zum Schluss gekommen, es handle sich um einen Suizid, führte der Verteidiger ins Feld. Die Polizei habe seinen Mandanten daher als Auskunftsperson befragt, also ohne anwaltliche Vertretung.

Verteidigung: Erstes Verhör war wie aus einem Kriminalroman

Die erste Befragung sei derart unfair und suggestiv gewesen, dass sie später als unverwertbar eingestuft werden musste, hob der Verteidiger hervor. Solche Befragungen erinnerten an Kriminalromane oder -filme. In einem funktionierenden Rechtsstaat dürfe das nicht vorkommen.

Diese erste, unverwertbare Aussage habe dann aber trotzdem indirekt alles Weitere beeinflusst. «Eigentlich müssten alle nachfolgenden Aussagen ebenfalls geschreddert werden», stellte der Verteidiger fest. Bildlich gesprochen habe die vergiftete Wurzel des Baumes auch die Früchte ungeniessbar gemacht.

Verteidigung betont Suizid-Theorie im Berner Mordprozess

Der Verteidiger führte auch Gründe ins Feld, warum ein Selbstmord der Frau durchaus wahrscheinlich sei. Die Ehefrau sei psychisch nicht so stabil gewesen, wie sie gegen aussen den Anschein machte. Der Angeklagte sei vor der Tat in ein Studio gezogen, und eine Trennung des Paars stand im Raum.

Zudem habe die Frau erst wenige Wochen zuvor eine neue Stelle angetreten und das habe sie gestresst. Zu allem Übel habe sie auch noch die Fahrprüfung verhauen. Dazu komme, dass die Frau an ihrem Arbeitsplatz ebenso Zugang zum Beruhigungsmittel Dormicum hatte wie ihr Mann. Ein Suizid sei durchaus denkbar und wahrscheinlich.

Der Mann habe zwar eine Affäre gehabt, doch auch seine damalige Frau habe eine solche gehabt, da seien sie sich in nichts nachgestanden, führte der Verteidiger ins Feld.

Verteidiger weist Freikirchen-Motiv im Mordprozess zurück

Auch die Angehörigkeit zu einer Freikirche und den damit verbundenen Gesichtsverlust im Falle einer Scheidung liess der Verteidiger nicht gelten. Erstens wäre eine Tötung gemäss christlichem Moralkodex ein noch viel grösserer Verstoss als eine Scheidung. Zweitens habe der Mann ja das angeblich freikirchliche Tabu mit seinem Auszug aus der ehelichen Wohnung ohnehin bereits gebrochen.

Und auch der von der Rechtsmedizin errechnete Todeszeitpunkt lasse Fragen offen und spreche eher gegen eine Täterschaft des Mannes. Insgesamt gebe es erhebliche Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten und deutliche Anhaltspunkte für einen Suizid der Frau. Werde sein Mandant nicht freigesprochen, werde das Bundesgericht entscheiden müssen, kündigte der Verteidiger an.

Dem heute 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte Dezember 2022 in Kehrsatz BE seiner Frau das Beruhigungsmittel Dormicum verabreicht und sie dann im Schlaf erdrosselt zu haben. Er wurde vor gut einem Jahr vom erstinstanzlichen Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.

Kommentare

Weiterlesen

Obergericht Bern
Wegen Mordes

MEHR FREISPRUCH

Tessiner Polizei
2 Interaktionen
Urteil
Grenzwache Bundesstrafgericht
9 Interaktionen
Gras-Käufer belauert
Österreich Polizei
Freispruch in Wien
jair bolsonaro
1 Interaktionen
Bolsonaro-Prozess

MEHR AUS STADT BERN

botox
1 Interaktionen
Auswertung zeigt
1 Interaktionen
Bern
Hausbesuche Psychiater Notfälle Hausärzte
2 Interaktionen
Personal fehlt