In Frankreich gefundene Leiche ist Bewohner von Sainte-Croix VD

Keystone-SDA
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Lausanne,

Vor zehn Tagen wurde in Frankreich eine zerstückelte Leiche gefunden. Die formelle Identifikation hat ergeben, dass es sich um einen Schweizer handelt.

Leiche Frankreich
Die französische Polizei hat eine in zwei Teile zerstückelte Leiche gefunden. Es soll sich dabei um einen Schweizer handeln. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die formelle Identifikation im Fall der in Frankreich gefundenen Leiche ist abgeschlossen.
  • Bei dem Toten handelt es sich um einen 75-jährigen Schweizer.
  • Der Mann galt seit dem 31. Oktober als vermisst.

Die vor zehn Tagen im französischen Ort Fédry gefundene Leiche ist als Bewohner von Sainte-Croix VD identifiziert worden. Der Schweizer wurde seit dem 31. Oktober vermisst, wie der Kanton Waadt am Dienstag mitteilte.

Die formelle Identifikation wurde vom Centre universitaire romand de médecine légale (Westschweizer Universitätszentrum für Rechtsmedizin) durchgeführt, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Die französischen Behörden hatten Letzterer zuvor DNA-Analyseproben übergeben.

Leiche vor zwei Wochen entdeckt

Die Leiche des 75-jährigen Schweizers war am Samstag vor zwei Wochen in dem kleinen Ort Fédry am Ufer der Saône, rund 100 Kilometer von Sainte-Croix entfernt, entdeckt worden. Sie war verstümmelt, in zwei Teile zerschnitten und mit einer weissen Substanz bedeckt, wie der Staatsanwalt von Vesoul (F) mitteilte.

Nach den ersten Ergebnissen der Autopsie starb das Opfer an einer Blutung aufgrund einer Stichwunde in der Brust. Die Leiche des Mannes wurde post mortem zerstückelt.

39-jährige Frau festgenommen

In der Folge nahm die Polizei eine 39-jährige französische Bewohnerin von Sainte-Croix fest, der das Opfer eine Wohnung vermietet hatte. Vor dem Leichenfund war ebendiese Wohnung in Brand geraten.

Die Beschuldigte, die seit ihrer Festnahme inhaftiert ist, wird derzeit verdächtigt, zwei Brände gelegt zu haben sowie in das Verschwinden und die Ermordung des Einwohners verwickelt zu sein. Für sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Demnächst werde sie erneut angehört, hiess es weiter.

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