Luzerner sammelt Spenden für Fake-Tierschutz – verurteilt
Ein 36-jähriger Luzerner ist wegen Betrugs verurteilt worden. Er und ein Kollege sammelten Spenden für einen erfundenen Tierschutzverein.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 36-jähriger Mann ist vom Bezirksgericht Luzern wegen Betrugs verurteilt worden.
- Er hatte zusammen mit einem Kollegen einen Fake-Tierschutzverein gegründet.
- Die beiden Männer hoben mehrmals dreistellige Beträge vom Spendenkonto ab.
Ein vermeintlicher Tierschutzverein hat das Vertrauen von über 80 Spendern missbraucht und rund 7200 Franken eingesammelt.
Der Fake-Tierschutzverein schaltete auch Inserate in verschiedenen Printmedien. Die Gründer des Vereins, zwei Männer aus der Immobilienbranche, behaupteten, sich für Tiere in Not einzusetzen.
Bis sie es mit der Justiz zu tun bekamen.
Einer der beiden Männer hat einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Der andere kam vor das Bezirksgericht Luzern und ist nun wegen Betrugs verurteilt worden. Darüber berichtet die «Luzerner Zeitung» (Bezahlartikel).
Luzerner soll es mit dem Tierschutz «nie ernst gemeint» haben
Während seiner Gerichtsverhandlung habe der 36-jährige Angeklagte seine Unschuld beteuert: «Ich bin kein Betrüger», zitiert ihn die Zeitung.
Er sagte, dass die Gründung des Tierschutzvereins auf die Idee seines Kollegen zurückging, Er habe nur mitgemacht.
Anders sieht es sein Kollege: Er unterstellte ihm laut der Zeitung, «nur das Geld gesehen» und es mit dem Tierschutz «nie ernst gemeint» zu haben.
Auf seiner Website hatte der Fake-Tierschutzverein angegeben, sich für den Schutz und die Rettung von Tieren in Krisengebieten einzusetzen. Doch diese Versprechen hielt er nicht ein.
Gelder vom Spendenkonto abgehoben
Zudem hoben beiden Männer mehrmals dreistellige Beträge vom Spendenkonto ab. Als Verwendungszweck gaben sie laut der «Luzerner Zeitung» Dinge an wie «Ergänzung Homepage», «Mitgliederanlass» oder «Spesen».
Der Angeklagte gab zu, dass die angegebenen Verwendungszwecke seines Kollegen nicht immer der Wahrheit entsprachen.
Das Gericht stellte laut der Zeitung fest, dass der Angeklagte eine aktive Rolle im Verein gespielt hatte. Er war für administrative Aufgaben sowie die Erstellung der Website verantwortlich. Diese enthielt irreführende Angaben.
Sollte sich der Angeklagte in den nächsten zwei Jahren nochmals etwas zuschulden kommen lassen, droht ihm eine happige Geldstrafe: 12'000 Franken.
Zudem wurden Zivilforderungen verschiedener Spender anerkannt und er muss über 1000 Franken zurückzahlen.
















