Zürcherin (21) muss wegen zwei toten Tauben vor Gericht
Eine Zürcherin kassiert einen Strafbefehl, weil sie als Assistentin in einer Liegenschaftsverwaltung zu langsam gearbeitet haben soll. Ist das verhältnismässig?

Das Wichtigste in Kürze
- Tauben sind in Zürich in den Estrich eines Hauses gelangt und konnten nicht mehr hinaus.
- Eine Mitarbeiterin der zuständigen Verwaltung hat nun einen Strafbefehl kassiert.
- Die heute 22-Jährige macht sich wegen des Strafregistereintrags Sorgen um ihre Zukunft.
- Ein Experte kritisiert das Strafverfahren: «Ein Gericht hat besseres zu tun.»
Es ist bekannt: Die Justiz ist ausgelastet.
Zur Veranschaulichung: «Ich betreue oft Fälle, die das Sexualstrafrecht betreffen», sagt der erfahrene Zürcher Anwalt Matthias Michlig zu Nau.ch. «Die Dauer eines Strafverfahrens von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zum Gerichtstermin beträgt hier leider oft drei Jahre und mehr. Das ist für die Beteiligten sehr belastend.»

Umso erstaunter ist Michlig, als er vom Fall einer jungen Klientin erfährt: Melina H.* hat einen Strafbefehl kassiert, weil sie als damals 21-jährige Assistentin einer Liegenschaftsverwaltung ein Tauben-Problem zu langsam löste.
Ein Strafverfahren wegen zwei toten Tauben, die nicht vorsätzlich getötet wurden? Für den Rechtsexperten unverhältnismässig. Doch von vorne.
Assistentin verteidigt sich: «Musste abwarten»
Herbst 2024. Melina H. arbeitet als Assistentin einer Immobilienbewirtschafterin in Zürich. Ihr Team betreut seit Kurzem eine Liegenschaft im Sihlfeldquartier.
Sie erzählt Nau.ch: «Im Oktober wurde mir gemeldet, dass Tauben in den Estrich gelangten, aber wegen eines Gitters nicht mehr hinausfliegen könnten.»
H. erhält 1000 Franken Budget, um das Problem zu beheben. Sie erhält den Auftrag, Gegenofferten einzuholen, wenn eine Firma mehr verlangt.
Die erste Offerte, die sie von einem Unternehmen bekommt, ist höher: Sie muss weitere Offerten einholen. Eine weitere Firma springt ab.
«Und so passierte eine Weile nichts. Aber nicht, weil ich nichts unternommen habe – sondern, weil ich abwarten musste.»
Zwei tote Tauben im Estrich entdeckt
Anfang Dezember beauftragt sie die Hauswartung, eine provisorische Lösung zu installieren. So gelangen zwar keine Tauben mehr in den Estrich – doch für die junge Assistentin beginnen die Probleme erst.
Denn: Kurz vorher hat jemand einen Wildhüter hinzugerufen. «Er fand zwei Tauben, die gestorben waren und drei, die man noch retten konnte im Estrich», berichtet H.
Der Fall wird der Stadtpolizei Zürich gemeldet, und so muss Melina H. im Januar 2025 zur Einvernahme antraben. Nau.ch liegt das Protokoll der Befragung vor.
H. werde als Auskunftsperson in einem Strafverfahren gegen Unbekannt befragt, heisst es darin. Die Polizei ermittle wegen «Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, fahrlässiger Tierquälerei durch Verendenlassen von Tauben infolge unsachgemässen Anbringens eines Drahtgeflechtes bei einer Dachlukarne».

Das Protokoll zeigt: Die junge Assistentin erklärt dem Polizisten, dass sie nicht verantwortlich war für das ursprüngliche Gitter. Es ist laut H. trotz Abklärung nicht klar, wer es befestigt oder in Auftrag gegeben hat.
Zum Schluss zitiert der Polizist Melina H. im Protokoll so: «Es tut mir leid und ich nehme die Schuld auf mich. Es war mein Fehler.»
Assistentin kassiert Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei
Etwas, das sie rückwirkend bereut. «Der Polizist riet mir zu einem Geständnis, er meinte, so erhalte ich lediglich eine Busse. Aber seine Aussage fehlt natürlich im Protokoll», sagt sie zu Nau.ch.
«Weiter sagte der Polizist: Wenn ich die Schuld auf mich nehme, werde es als geringfügig eingestuft und gehe lediglich ans Statthalteramt. Gebe ich aber die Schuld auch nur intern an die Hauptverantwortliche, also die Teamleiterin, weiter, müsse der Fall ans Gericht. Und es würde bei dieser Person zu einem Strafregistereintrag kommen.»
H. betont: «Meinen Namen hatte die Polizei von einem Liegenschaftsaushang, wo klar deklariert ist, dass ich lediglich die Assistentin bin.»
Eine Busse wäre nicht tragisch gewesen – sie wäre auch von ihrem Arbeitgeber bezahlt worden, erzählt sie. Im Herbst 2025 flattert der jungen Zürcherin jedoch ein ganz anderes Dokument in den Briefkasten: Ein Strafbefehl.

Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat spricht sie der fahrlässigen Tierquälerei schuldig. Sie wird zu einer Geldstrafe von 4000 Franken auf Probe verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 800 Franken und eine Busse von 500 Franken zahlen.
Im Strafbefehl heisst es: «Hätte sich die Beschuldigte bereits im Oktober 2024 der Sache angenommen und die nötigen Aufträge erteilt, wären keine Tiere zu Schaden gekommen.»
Strafregistereintrag «macht mir Sorgen»
Die junge Zürcherin betont: «Ich habe nicht nichts unternommen, sondern mir waren die Hände gebunden und mir fehlte es an Know-How.»
So habe sie beispielsweise nicht gewusst, dass sie den Wildhüter hätte kontaktieren können. «Das hat mir der Polizist bei der Einvernahme gesagt», erklärt sie.

Und: «Meine Bewirtschafterin wusste von dem Fall auch Bescheid. Sie hatte dann auch die Idee mit der provisorischen Lösung durch den Hauswart.»
H., inzwischen 22, hat Einsprache gegen den Entscheid erhoben, weil sie sonst einen Strafregistereintrag bekommen würde.
«Das macht mir Sorgen», sagt sie. «Heute verlangen Arbeitgeber oftmals einen Strafregisterauszug. Ich finde es völlig unverhältnismässig, dass ich deswegen vorbestraft werden soll.»
Sie sei weder für das ungenügende Gitter verantwortlich noch habe sie nichts gegen das Problem unternommen. Und: «Ich war nur die Assistentin.»
Nun kommt der Fall vor Gericht.
Anwalt: «Gericht hat besseres zu tun»
Matthias Michlig ist seit Jahren als Anwalt tätig.
Er betreut nun auch den Fall von Melina H. – und stimmt ihr zu: «Das vorliegende Strafverfahren ist unverhältnismässig. Ich würde eine solche Reaktion verstehen, hätte sie die zwei Tauben aus der Luft geschossen oder vorsätzlich getötet.»

Hier sei es einfach ungünstig gelaufen. «Ein Gericht hat besseres zu tun, als sich mit solchen Fällen herumzuschlagen.»
Darum gibt es Verfahren statt Busse
Melina H. hatte mit einer Busse gerechnet. Warum hat sie stattdessen ein Strafverfahren am Hals?
Grund dafür ist der konkrete Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der jungen Zürcherin wird ein sogenanntes Vergehen vorgeworfen.
Vergehen werden im Schweizerischen Strafrecht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft. Bussen können hier also nur in Verbindung mit einer solchen Strafe ausgesprochen werden.
Nur bei sogenannten Übertretungen sind Bussen alleine möglich – beispielsweise bei falschem Parkieren.
Die Stadtpolizei Zürich äussert sich auf Anfrage von Nau.ch nicht zu dem Fall, da das Verfahren noch läuft.
Das sagt die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie sei gesetzlich dazu verpflichtet, polizeiliche Anzeigen, die bei ihr eingehen, zu prüfen. In diesem Fall sei das Resultat dieser Prüfung der Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz.
Dass der Fall jetzt vor Gericht kommt, «ist dem Umstand geschuldet, dass die Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hat». Ein unabhängiges Gericht werde nun entscheiden, ob der Vorwurf aus dem Strafbefehl und die ausgesprochene Strafe berechtigt seien.
Derzeit gilt die Unschuldsvermutung.
*Name von der Redaktion geändert

















