Grippe

    Krank bei Start im neuen Job – das droht Arbeitnehmern

    Karin Aebischer
    Karin Aebischer

    Bern,

    Kaum den neuen Job gestartet und schon muss man sich krankmelden. Nau.ch-Leser Erich V. war in dieser unangenehmen Situation. Ein Experte erklärt, was droht.

    krank Grippe
    Nau.ch-Leser Erich V. wurde kurz nach dem Start im neuen Job krank, was ihm überhaupt nicht recht war. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Betriebsökonom Erich V.* (42) hat Anfang Jahr eine neue Stelle angetreten.
    • Bereits in der zweiten Woche musste er sich für zwei Tage krankmelden.
    • Arbeitsrecht-Experte Boris Etter ordnet ein, was das rechtlich mit sich ziehen könnte.

    Der erste Eindruck zählt. Deshalb ist es beim Start in einen neuen Job für viele besonders wichtig, sich von der besten Seite zu zeigen.

    Das hatte auch der Freiburger Erich V.* (42) vor, als er im Januar seine neue Arbeitsstelle antrat. Doch die vielen Viren, die zurzeit zirkulieren, erwischten ausgerechnet auch ihn.

    Schon am Mittwoch seiner zweiten Arbeitswoche musste er sich krankmelden. «Ich wollte unbedingt hingehen, doch es ging einfach nicht», erzählt er Nau.ch.

    So schrieb er seinem Chef früh morgens eine Whatsapp-Nachricht, dass er das Bett hüten müsse. «Es war mir sehr unangenehm, man will ja ein Vertrauensverhältnis aufbauen. Deshalb war es mir gar nicht recht, schon jetzt abwesend zu sein», erklärt er. Er habe auf keinen Fall ein falsches Signal aussenden wollen.

    Keystone
    Kaum hatte Erich V. zum ersten Mal sein neues Büro betreten, fiel er schon zwei Tage aus. (Symbolbild) - Keystone

    Auch am Tag danach geht es ihm nicht besser. Er muss erneut zu Hause bleiben. Erst am Freitagmorgen schafft er es wieder ins Büro – mit einem beklemmenden Gefühl.

    Erich V. hofft, in seinem Team auf Verständnis zu stossen. «Ich wollte nicht bereits in eine Schublade gesteckt werden», sagt er.

    «In Probezeit gelten Sperrfristen nicht»

    Als dann bei der ersten Sitzung gleich zwei andere Kollegen als «krank» abgemeldet waren, kam bei Erich V. gewisse Erleichterung auf. «Zu hören, dass ich kein Einzelfall bin, tat in diesem Moment gut. Und es stützte meine Glaubwürdigkeit», sagt er.

    Seine Arbeitskollegen und sein Chef reagierten zum Glück gelassen. Doch das ist nicht immer der Fall.

    Jedenfalls wäre es für einen Arbeitgeber nicht schwierig, einen kranken Mitarbeiter in der Probezeit schnell loszuwerden. Denn hier gelten die gesetzlichen Sperrfristen noch nicht, wie Arbeitsrechtsexperte Boris Etter zu Nau.ch sagt. «Das bedeutet, dass trotz Krankheit eine Kündigung der Arbeitgeberin rechtlich wirksam ist.»

    Musstest du dich bei der Arbeit in diesem Jahr bereits krankmelden?

    Zwar könnte eine Kündigung während der Probezeit theoretisch auch als missbräuchliche Kündigung qualifiziert werden. «Die Hürden dazu sind aber in der Praxis sehr hoch.»

    Verkürzt sich die Probezeit nun durch Krankheit, wird sie entsprechend verlängert. «Denn der Zweck der Probezeit ist ja, dass sich Arbeitgeberin und Arbeitnehmender kennenlernen können», so Boris Etter.

    Entsprechend gilt die Lohnfortzahlungspflicht in der Regel auch nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat.

    *Name der Redaktion bekannt

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    Kommentare

    User #3012 (nicht angemeldet)

    Als Arbeitgeber muss ich über diesen Artikel lachen: Eine Person zu rekrutieren bedeutet Arbeit, man entscheidet sich wegen Fähigkeiten, der Person, weil er ins Team passt, bisherige geleistete Arbeit passt etc. Das sind viele Kriterien die Stimmen müssen. Mir käme es niemals in den Sinn, dieser Person zu künden bloss weil er in der Probezeit 2 Tage krank ist und die ganze Suche von Vorne zu starten.

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