Ein Kratzen im Hals und die Nase läuft: Wer sich wegen Erkältungssymptomen krankmelden möchte, kann dies weiterhin telefonisch tun. Eine entsprechende Sonderregelung wurde nun verlängert.
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Die Krankschreibung per Telefon bei einer Erkältung soll auch weiterhin gewährleistet sein. Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen.

Der dafür zuständige Gemeinsame hat die während der Corona-Pandemie getroffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis 30. September verlängert, wie das Gremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin mitteilte.

Grund ist ein nach wie vor «relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen». Massnahmen zur Pandemiebekämpfung seien daher weiter notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen.

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