Die Ombudsstelle SRG muss entscheiden, ob die Löschung eines Kommentars auf der SRF-Instagram Seite rechtens war.
SRF-Logo vom Radiostudio Bern. (Archivbild)
SRF-Logo vom Radiostudio Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ombudsstelle muss über die Löschung eines Kommentars durch SRF entscheiden.
  • Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden.
  • Dabei handelte es sich um einen Kommentar zu kostenlosen Corona-Tests.

Die Ombudsstelle SRG muss darüber entscheiden, ob die Löschung eines Kommentars zu kostenlosen Corona-Tests auf dem Instagram-Account von SRF News rechtens war. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden.

Nur so sei eine wirksame Rechtsweggarantie gewährleistet. Im konkreten Fall schrieb eine Frau zum SRF News-Beitrag «Deutschland schafft kostenlose Corona-Tests ab». Sie wünsche sich das Gleiche für die Schweiz. Sie sei bisher gut ohne einen Test oder eine Impfung ausgekommen.

Verletzung gegen Kommunikationsverhalten

Die Redaktion löschte den Beitrag, weil sie der Auffassung war, dass er die Regeln für das soziale Kommunikationsverhalten verletze. Die Schreiberin beanstandete die Löschung zunächst bei der Ombudsstelle SRG. Diese fühlte sich jedoch nicht zuständig. Der gleichen Auffassung war die in der Folge angerufene unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Weg an ein Zivil- oder Strafgericht für die Beurteilung nicht zweckmässig sei.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtInstagramCoronavirusSRFSRG