Wer ab nächstem Jahr für Corona-Tests bezahlen soll, ist im Parlament umstritten. Der Bundesrat will, dass die Kantone die Kosten übernehmen.
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Ein Corona-Test wird von einer Fachperson durchgeführt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Übernahme der Kosten für Corona-Tests sorgt im Parlament für Diskussionen.
  • Jedoch ist es damit einverstanden, einige Bestimmungen vom Covid-19-Gesetz zu verlängern.
  • Der Ständerat hat der Verlängerung heute Dienstag zugestimmt.

Das Parlament ist zwar einverstanden damit, einige Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz zu verlängern, um falls nötig bei einer nächsten Corona-Welle die nötigen Instrumente zur Hand zu haben. Umstritten ist aber, wer ab nächstem Jahr die Tests auf das Coronavirus bezahlen soll. Der Ständerat stimmte der Verlängerung am Dienstag mit 43 zu 0 Stimmen zu.

Der Bundesrat will, dass ab 2023 die Kantone diese Kosten tragen und nicht mehr der Bund. Ab 1. April 2023 an sollen die Kantone dann auch die Verantwortung für das Testsystem tragen. Die Kantone wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen.

Bund soll Testkosten bis Juni 2024 bezahlen

Im Parlament ist die Frage umstritten: Der Ständerat will, dass der Bund die Tests nur in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz bezahlt. Er folgte einer Minderheit um Peter Hegglin (Mitte/ZG). Dass die öffentliche Hand für ein Testregime aufkomme, obwohl keine Massnahmen gälten, sei Geldverschwendung, sagte Hegglin.

Nach Angaben der vorberatenden Kommission legte der Bund im laufenden Jahr 1,6 Milliarden Franken für Tests aus. Der Nationalrat hatte beschlossen, das aktuelle Regime bis Ende Juni 2024 beizubehalten. Bis dann soll der Bund die Testkosten bezahlen.

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Die Sublinie hat in den USA schnell an Häufigkeit gewonnen. - dpa-infocom GmbH

Wieder gestrichen hat der Ständerat den Zusatz des Nationalrats, punkto Spitalkapazitäten die Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen für Reserven für Belastungsspitzen sorgen und zusätzlich für die Aufnahme ausserkantonaler Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen müssen.

Weitere Massnahmen für die Pandemie-Bekämpfung verlängerte der Ständerat ebenso wie es schon der Nationalrat getan hatte. Sie sollen für dringlich erklärt am 1. Januar 2023 in Kraft treten und bis Mitte 2024 gelten.

Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich sollen verlängert werden

Ein Instrument ist das Covid-19-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Gleich halten will es das Parlament mit der zurzeit deaktivierten Swiss-Covid-App. Diese dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv Getesteten.

Bleiben soll auch die Kompetenz für den Bund, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern, sowie Bestimmungen zum Schutz von vulnerablen Menschen am Arbeitsplatz. Verlängert werden sollen auch Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen – zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

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