Kantone fordern «nötigen Spielraum» im Covid-19-Gesetz
Das Covid-19-Gesetz wird von Kantonen grundsätzlich befürwortet. Sie fordern jedoch punktuelle Präzisierungen und Ergänzungen, um den Spielraum beizubehalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Entwurf des Covid-19-Gesetzes wird in der Herbstsession beraten.
- Grundsätzlich wird das Gesetz von den Kantonen begrüsst.
- Sie fordern aber punktuelle Präzisierungen und Ergänzungen.
In der Herbstsession beraten die eidgenössischen Räte den Entwurf des Covid-19-Gesetzes des Bundesrates. Im Hinblick darauf haben die Kantone am Freitag eine gemeinsame Stellungnahme verabschiedet. Grundsätzlich begrüssen sie das Gesetz, wollen aber viel Autonomie.
Durch das Gesetz könnten die per Notrecht beschlossenen Massnahmen des Bundesrates auf eine ordentliche Gesetzesgrundlage gestellt und weitergeführt werden. Dies heisst es in einer Medienmitteilung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom Freitag.
Die Kantone fordern jedoch punktuelle Präzisierungen und Ergänzungen, «damit die für sie notwendigen Spielräume gewahrt bleiben».

Eine Situation wie im Frühjahr müsse verhindert werden. Dies mit Hilfe einem auf lokalen und regionalen Gegebenheiten abgestimmten, koordinierten Vorgehen, hiess es weiter. Das hätten die Kantone an ihrer ausserordentlichen Plenarversammlung vom Freitag in Austausch mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga bekräftigt.
Kantone erwarten angemessene Kostenbeteiligung des Bundes
Die Erfahrungen zeigten, dass nicht alle Regionen und Kantone gleich stark betroffen seien. Zudem unterschieden sich die strukturellen Bedingungen von Kanton zu Kanton. Dies spreche für regional unterschiedliche, räumlich begrenzte und dem jeweiligen epidemiologischen Risiko angepasste Massnahmen.
Die Kantone kennten die Entwicklung vor Ort am besten und könnten rasch und zielgerichtet reagieren. Dies hätten sie inzwischen auch bereits vielfach unter Beweis gestellt. Aus ihrer Sicht sollte das Covid-19-Gesetz die Flexibilität für situationsbezogene und risikoorientierte Lösungen auf kantonaler Ebene bieten.

Die Kantone erwarten, dass sich der Bund angemessen an den direkt oder indirekt durch das Covid-19-Gesetz verursachten Kosten beteiligt. Nicht einverstanden sind sie damit, dass der Bundesrat die rückwirkende Entschädigung von Verlusten ausschliessen will. Gemeint sind Entschädigungen der Gesundheitseinrichtungen und der Kantone, welche im Zuge der ausserordentlichen Lage entstanden sind. Dies aufgrund des Verbots von nicht dringlichen Eingriffen und Behandlungen.