Abflug- statt Transitflughafen entscheidend für Quarantänepflicht

    Annina Häusli
    Annina Häusli

    Bern,

    Das SEM passt die Praxis bei der Einreise aus Risikostaaten an. So kann die Quarantänepflicht nicht mehr durch Transitflüge umgangen werden.

    Coronavirus
    Ein Plakat weist auf die Obligatorische Quarantäne bei der Einreise aus bestimmten Ländern, bei der Ankunft am Flughafen Zürich. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das SEM stopft ein Schlupfloch bei der Einreise aus Corona-Risikoländern.
    • Die Quarantänepflicht ist nicht mehr durch Umsteigen in einem Nichtrisikoland umgehbar.

    Bisher konnte die Quarantäne bei Einreise aus einem Corona-Risikoland mit einem Schlupfloch umgangen werden. Dies, wenn die Passagiere in einem sicheren Land umstiegen und von dort aus in die Schweiz flogen.

    Das SEM passt die Praxis bei den Einreisebestimmungen nun per 31. August an. Ab diesem Datum können Passagiere aus Corona-Risikostaaten nicht mehr mittels Transitflügen über Nicht-Risikostaaten in die Schweiz einreisen.

    Die neue Regelung gilt aber auch umgekehrt: Passagiere, welche aus Nicht-Risikostaaten einreisen, dürfen dies auch tun, wenn sie dabei in einem Risikoland umsteigen müssen.

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