Abflug- statt Transitflughafen entscheidend für Quarantänepflicht
Das SEM passt die Praxis bei der Einreise aus Risikostaaten an. So kann die Quarantänepflicht nicht mehr durch Transitflüge umgangen werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Das SEM stopft ein Schlupfloch bei der Einreise aus Corona-Risikoländern.
- Die Quarantänepflicht ist nicht mehr durch Umsteigen in einem Nichtrisikoland umgehbar.
Bisher konnte die Quarantäne bei Einreise aus einem Corona-Risikoland mit einem Schlupfloch umgangen werden. Dies, wenn die Passagiere in einem sicheren Land umstiegen und von dort aus in die Schweiz flogen.
Das SEM passt die Praxis bei den Einreisebestimmungen nun per 31. August an. Ab diesem Datum können Passagiere aus Corona-Risikostaaten nicht mehr mittels Transitflügen über Nicht-Risikostaaten in die Schweiz einreisen.
Die neue Regelung gilt aber auch umgekehrt: Passagiere, welche aus Nicht-Risikostaaten einreisen, dürfen dies auch tun, wenn sie dabei in einem Risikoland umsteigen müssen.