Nils Melzer, Uno-Sonderbeauftragter für Folter, kritisiert den Bundesrat für das Verhalten im Fall von Wikileaks-Gründer Julian Assange.
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UN-Sonderermittler Nils Melzer glaubt an einen «modernen Hexenprozess» gegen Julian Assange. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nils Melzer kritisiert das Verhalten des Bundesrates im Fall von Julian Assange.
  • Es sei langfristig nicht «im besten Interesse» der Schweiz, hier zu schweigen.
  • Er sagte zudem, Assange weise «klinisch messbare Folgen von psychologischer Folter» auf.

Der Uno-Sonderbeauftragte für Folter, Nils Melzer, hat das Verhalten der Schweizer Regierung im Fall von Wikileaks-Gründer Julian Assange kritisiert.

Die Stadt Genf habe Assange Asyl gewähren wollen, sagte Melzer gegenüber dem «SonntagsBlick». Doch der Bundesrat sei offenbar nicht darauf eingegangen.

«Die Schweiz möchte es wohl vermeiden, sich hier auf die falsche Seite zu stellen, sich zu exponieren. Denn sie ist wirtschaftlich davon abhängig, dass die Amerikaner nicht mit dem Vorschlaghammer auf den Finanzplatz losgehen.»

«Nicht im besten Interesse» der Schweiz

Aber in diesem Fall gehe es um den Schutz von Whistleblowern, der freien Presse und des Rechtsstaates. «Um Themen also, für welche unsere Politik einsteht», sagte Melzer weiter. «Dass die Schweiz hier schweigt, ist langfristig sicher nicht in ihrem besten Interesse.»

Mit ihrer demokratischen, humanitären und menschenrechtlichen Tradition könnte die Schweiz laut Nils Melzer «auch gegenüber mächtigen Staaten viel deutlicher sein». Und so «auf diplomatischem Wege zur Einhaltung grundlegender völkerrechtlichen Normen mahnen».

Julian Assange droht lebenslange Haft

Julian Assange sitzt seit April in Grossbritannien eine fast einjährige Haftstrafe wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen ab.

Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London versteckt. Dies, um einer Auslieferung nach Schweden wegen der Vergewaltigungsvorwürfe zu entgehen. Die schwedische Justiz hatte die Ermittlungen gegen Assange wegen mutmasslicher Vergewaltigung Mitte November eingestellt.

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Julian Assange droht in den USA lebenslange Haft. - Keystone

In den USA ist der Wikileaks-Gründer wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstössen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Derzeit läuft das Auslieferungsverfahren dazu in Grossbritannien. Im Falle eines Schuldspruchs in allen Anklagepunkten in den USA droht ihm dort lebenslange Haft.

Nils Melzer spricht von «psychischer Folter»

Melzer hatte Assange am 9. Mai gemeinsam mit Medizinern in einem Gefängnis in London besucht. Im «Sonntagsblick» wiederholte der Uno-Sonderbeauftragte seine Vorwürfe, dass Assange «klinisch messbare Folgen von psychologischer Folter» aufweise.

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Nils Melzer besuchte Julian Assange am 9. Mai gemeinsam mit Medizinern in einem Gefängnis in London. (Archivbild) - Keystone

Er werde 24 Stunden pro Tag videoüberwacht. Und «von allen freundlichen Einflüssen – seiner gewohnten Umgebung, seinen Kontakten, seiner Kommunikation» isoliert. Ausserdem sei er täglich bis zu 23 Stunden allein.

Julian Assange in Lebensgefahr

Dazu komme, dass Assange keinen Zugang zu seinen amerikanischen Anwälten und keine Einsicht in die Akten habe. Diese willkürliche Praxis führe zu einer «konstanten nervlichen Überstimulierung». Und das könne erfahrungsgemäss zu einem Kreislaufkollaps oder Nervenzusammenbruch führen, «bis hin zur Todesfolge».

Auch mehr als 60 Ärzte aus acht Ländern warnten Ende November in einem Brief an die britische Innenministerin Priti Patel: Assanges Leben sei in Gefahr. Die medizinische Lage sei dringend und es gebe keine Zeit mehr zu verlieren. Assange müsse aus dem Hochsicherheitsgefängnis in eine Universitätsklinik verlegt werden. Andernfalls bestünden «wirkliche Sorgen», dass Assange «im Gefängnis sterben könnte».

Der Schweizer Nils Melzer ist seit 2016 Uno-Sonderbeauftragter für Folter, ein ehrenamtliches Mandat. Der Jurist ist Professor für Internationales Recht an der Universität von Glasgow. Er unterrichtet zudem an der Genfer Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte.

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