Schweden lässt den Vergewaltigungsvorwurf gegen Julian Assange fallen. Der Wikileaks-Gründer befindet sich derzeit in Grossbritannien in Haft.
An diesem Freitag soll die nächste Anhörung im Fall Assange stattfinden. Erwartet wird, dass er per Videoschalte aus dem Gefängnis teilnehmen wird. Foto: Matt Dunham/AP
An diesem Freitag soll die nächste Anhörung im Fall Assange stattfinden. Erwartet wird, dass er per Videoschalte aus dem Gefängnis teilnehmen wird. Foto: Matt Dunham/AP - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Untersuchung gegen Julian Assange wegen Vergewaltigung wurde fallengelassen.
  • Das teilte die schwedische Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Gegen Julian Assange wird nicht länger wegen Vergewaltigung ermittelt. Der Vorfall liege mittlerweile neun Jahre und damit so lange zurück, dass sich die Beweislage deutlich abgeschwächt habe. Das teilte die stellvertretende Direktorin der schwedischen Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, am Dienstag mit.

Die Beweise reichten für eine Anklage nicht aus, sagte sie. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft könne jedoch angefochten werden.

Der Wikileaks-Gründer sitzt seit April in Grossbritannien eine fast einjährige Haftstrafe wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen ab.

Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Assange befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schliesslich an die USA ausgeliefert zu werden. Diese Option ist nun ausgeschlossen.

Schwedische Staatsanwaltschaft assange
Wikileaks-Gründer Julian Assange. - dpa

Eine mögliche Auslieferung an die USA ist aber noch nicht vom Tisch, weil die US-Justiz einen Auslieferungsantrag gestellt hat. Dieser wurde von den Briten zugelassen. Die Verhandlung zu dem Auslieferungsgesuch beginnt am 25. Februar 2020.

Assange war in Schweden vorgeworfen worden, im August 2010 eine Frau vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind mittlerweile verjährt.

Ermittlungen schon einmal eingestellt

Die schwedischen Ermittlungen waren 2017 schon einmal eingestellt worden, weil es nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Die Schuldfrage konnte damals nicht geklärt werden.

Im Mai 2019 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen aber wiederaufgenommen. Sie hatte einen Haftbefehl beantragt, was das zuständige Gericht in Uppsala aber im Juni ablehnte. Die Strafverfolgung hatte darauf verzichtet, gegen die Ablehnung des Haftbefehls in Berufung zu gehen.

Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten. Er entging so einer Verhaftung und Auslieferung nach Schweden.

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