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Bundesrat regelt Stromvergütungen bei negativen Marktpreisen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass an sonnigen Tagen weniger Solarstrom ins Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht oder zwischengespeichert wird. Mit diesem Ziel vor Augen hat er am Mittwoch eine Änderung der Energieverordnung vorgenommen, welche am 1. Juli in Kraft tritt.

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Das Bundeshaus in Bern. - keystone

Gemäss einer Mitteilung der Landesregierung vom Mittwoch regelt die neue Bestimmung die Vergütung, wenn sich Netzbetreiber und Produzenten nicht über eine solche einigen können. In diesem Fall soll die Vergütung neu dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung entsprechen.

Unverändert bleiben die Minimalvergütungen für Produzenten mit Anlagen mit einer Leistung von unter 150 Kilowatt.

In der Schweiz komme es an sonnigen Tagen häufiger zu Stromüberschüssen, schrieb der Bundesrat dazu. Dies, weil hierzulande immer mehr Solarstrom produziert werde. Die Folge davon sei eine steigende Anzahl an Stunden mit negativen Marktpreisen.

Swissolar, der Schweizerische Branchenverband für Sonnenenergie, teilte dazu am Mittwoch mit, nun brauche es für Betreiber von Photovoltaikanlagen einen einfachen Zugang zu den relevanten Marktdaten. Nur so könnten diese das neue Vergütungsmodell optimal nutzen.

Das Bundesamt für Energie (BFE) müsse sogenannte «Day-Ahead-Strompreise» für den Schweizer Markt im BFE-Dashboard öffentlich darstellen. Und es brauche eine frei zugängliche Datenschnittstelle für den automatischen Abruf der Preise. Laut Swissolar tritt das neue Vergütungsmodell erst 2027 in Kraft.

Im Sommer 2024 sagte das Elektrizitätsunternehmen Axpo der Nachrichtenagentur AWP, die Anzahl Stunden mit negativen Preisen hätten sich in der Schweiz von bisher unter 100 pro Jahr auf bereits über 200 Stunden im genannten Jahr erhöht.

Das Phänomen werde sich verschärfen, solange es nicht möglich sei, Photovoltaikanlagen grossflächig abzuschalten oder den Strom anderweitig zu nutzen. Das sagte ein anderes Elektrizitätsunternehmen, nämlich Repower.

Schluss mit Energieetikette auf Kaffeemaschinen

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch andere Änderungen an Verordnungen im Energiebereich vorgenommen. So passte er unter anderem die Energieeffizienverordnung so an, dass es künftig in der Schweiz keine Energieetikette mehr auf Kaffeemaschinen braucht. Diese Anforderung wich von EU-Recht ab.

Kommentare

User #3874 (nicht angemeldet)

Problem ist das bei uns der Batteriespeicher nicht gefördert wird, nur Anzahl Zellen auf dem Dach. In Österreich gibts nur Subventionen wenn auch ein Speicher installiert wird.

User #6366 (nicht angemeldet)

Wie krank ist das den. Den Bürger zu knechten um Zellen aufs Dach zu kriegen und dann diese zu drosseln. Anstatt Speichermedien, Pumspeicherkraftwerke, Wasserstoff-Anlagen, Batteriespeicher zu bauen. Ahaa der Profit ist maasgebend. Wir werden doch nur verarscht und die gr... merken es nicht.

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