Freiheitsstrafe von 15 Jahren für sexuellen Missbrauch der Tochter
Das Bundesgericht hat die von der Zürcher Justiz verhängte Freiheitsstrafe von 15 Jahren für einen Mann bestätigt, der seine Tochter sexuell missbraucht hatte.

Das Bundesgericht hat die von der Zürcher Justiz verhängte Freiheitsstrafe von 15 Jahren für einen Mann bestätigt, der seine Tochter von Kindsbeinen auf sexuell misshandelte. Er schuldet seiner Tochter eine Genugtuung von 100'000 Franken.
Der Mann unterdrückte seine Frau sowie Tochter und Sohn sowohl physisch wie psychisch. Die Gewaltstruktur diente ihm als Rahmen und Instrument, um sich an seiner Tochter zu vergehen. Zu den ersten sexuellen Handlungen kam es, als das Mädchen rund vier Jahre alt war. Sie wurden bis in ihr Jugendalter immer invasiver.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Er hatte den Sachverhalt kritisiert und eine Wiederholung der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich verlangt.
Unentschuldigt gefehlt
Der Verhandlung war er im November 2025 unentschuldigt ferngeblieben. Weder er selbst noch sein amtlicher Verteidiger opponierten gegen die Durchführung des Prozesses. Die entsprechende Rüge brachte der Mann erstmals vor Bundesgericht vor, was nicht zulässig ist.
Seiner Ehefrau schuldet der Verurteilte eine Genugtuung von 8000 Franken. Gemäss Urteil des Bundesgerichts übte er auch ihr gegenüber sexuelle Gewalt an – just an einem Tag, als sie vom Tod ihrer Mutter erfuhr.






