Das Bundesgericht hat die Landesverweisung eines in der Schweiz geborenen Türken bestätigt. Der 21-Jährige hatte einen Mann grausam gequält und erniedrigt.
Schweizerisches Bundesgericht
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne VD. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat die strafrechtliche Landesverweisung für einen Türken bestätigt.
  • Der 21-Jährige hat im Jahr 2018 einen anderen jungen Mann gequält und erniedrigt.

Das Bundesgericht hat die strafrechtliche Landesverweisung für einen in der Schweiz geborenen Türken bestätigt. Der Verurteilte hatte einen anderen jungen Mann grausam gequält und erniedrigt.

Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den 21-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten. Das Gericht sprach zusätzlich eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Es befand den jungen Mann der Sachbeschädigung, der versuchten Nötigung, der Freiheitsberaubung und weiterer Straftaten für schuldig.

Mann stundenlang gequält und erniedrigt

Der Verurteilte und sein Kollege kreuzten im August 2018 in der Wohnung eines Bekannten auf, wie sie es oft taten. Die beiden Besucher wollten vom Opfer Erklärungen zu Gerüchten, die dieses zu ihrem Verhalten in dieser Wohnung gestreut haben solle. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die beiden Besucher begannen bald darauf, ihr Opfer mit Faust- und Beinhieben zu malträtieren. Sie zwangen den jungen Mann, sich auszuziehen und erniedrigten ihn auf verschiedene Arten. Die Grausamkeiten dauerten drei Stunden lang an. Als der Verurteilte am Folgetag festgenommen wurde, schlug er auf den Polizisten ein.

Wie die Vorinstanz, kommt auch das Bundesgericht zum Schluss, dass er Schwierigkeiten haben werde, sich in der Türkei zu integrieren. Grund dafür seien seine rudimentären Türkischkenntnisse.

Risiko für weitere Straftaten hoch

Dennoch überwiege das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung. So wurde der Türke bereits als Jugendlicher wegen Brandstiftung verurteilt. Eine Lehre schloss er nie ab, und er ist in der Schweiz schlecht integriert.

Er hat zudem keinen Job und ist finanziell von seiner Mutter abhängig. Auch im Gefängnis wurden Disziplinarstrafen gegen den Verurteilten verhängt, wie das Bundesgericht schreibt. Das Risiko weiterer Straftaten sei hoch.

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