Bundesgericht bestätigt vierjährige Freiheitsstrafe für Schändung

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    Lausanne,

    Das Bundesgericht bestätigte die vierjährige Freiheitsstrafe eines Mannes. Dieser verging sich mit drei Mittätern an einer stark betrunkenen jungen Frau.

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    Das Bundesgericht bestätigte die vierjährige Freiheitsstrafe eine Mannes für Schändung. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bundesgericht bestätigte die vierjährige Freiheitsstrafe eines Mannes für Schändung.
    • Der Verurteilte verging sich mit drei weiteren Personen an einer stark betrunkenen Frau.
    • Der Körper des Opfers wurde einen Tag später leblos im Genfersee aufgefunden.

    Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Schändung und weiterer Straftaten bestätigt. Der Verurteilte und drei andere Asylbewerber vergingen sich im März 2018 an einer stark betrunkenen jungen Frau. Diese hatte zudem Medikamente genommen.

    Das Bundesgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil alle Rügen des Verurteilten abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Der Mann kritisierte verschiedene Punkte, so die Beweiswürdigung und die Länge der Freiheitsstrafe.

    Es bleibt damit bei der Freiheitsstrafe von vier Jahren, wie sie das Waadtländer Kantonsgericht im September vergangenen Jahres ausgesprochen hat.

    Opfer war nicht mehr urteilsfähig

    Gemäss Bundesgericht steht ausser Frage, dass das Opfer nicht mehr urteilsfähig war und sich nicht gegen die Männer wehren konnte. Diese hatten in den Befragungen zum Teil selbst gesagt, dass sich die Frau kaum mehr auf den Beinen halten konnte.

    Der Beschwerdeführer war zunächst alleine mit dem Opfer und einem weiteren Verurteilten am See in Vevey VD. Der Kollege schändete die wehrlose Frau. Danach rief der Beschwerdeführer zwei weitere Kollegen an, und bot ihnen das Opfer gegen Marihuana beziehungsweise Kokain an. Obwohl der Mann selbst kein sexuellen Handlungen an der Frau vornahm, gilt er als Mittäter.

    Der Körper des Opfers wurde einen Tag später leblos im Genfersee aufgefunden. Die Frau litt unter Depressionen und hatte nebst dem Alkohol Antidepressiva und ein Beruhigungsmittel genommen.

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