Mehrjährige Gefängnisstrafen für umfangreichen Heroinhandel

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Lausanne,

Ein Mann und eine Frau aus dem Kosovo müssen wegen Beteiligung an einem internationalen Heroinhandel für neun beziehungsweise sechs Jahre ins Gefängnis.

Heroin
Ein kosovarisches Paar muss wegen internationalen Heroinhandels für neun bzw. sechs Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild) - Pixabay

Ein Mann und eine Frau aus dem Kosovo müssen wegen ihrer Beteiligung an einem internationalen Heroinhandelnetzwerk für neun beziehungsweise sechs Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden zurückgewiesen. Die vom Kantonsgericht Neuenburg verhängten Strafen sind rechtskräftig.

Der 1953 geborene Hauptangeklagte wurde wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Geldwäscherei für schuldig befunden. Der 16 Jahre jüngeren Ex-Frau des Hauptangeklagten wurde nur der Drogenhandel zur Last gelegt. Die Freiheitsstrafen sind verbunden mit einem Landesverweis von fünf Jahren.

Der Mann, der seit den 1990er Jahren Leistungen aus der Unfall- und Invalidenversicherung bezog, seine Ex-Frau und ihr Sohn waren zwischen 2015 und 2023 in einen umfangreichen Drogenhandel verwickelt. Sie waren dafür zuständig, albanische Dealer zu beherbergen, die Heroin hauptsächlich im Kanton Neuenburg verkauften.

Geldfluss nach Albanien

Das Paar sammelte dann das Geld ein und übergab es Kurieren oder brachte es direkt in Exportfahrzeugen nach Albanien. Die Frau führte die Buchhaltung für die Geschäfte. Anhand dieser Konten konnte festgestellt werden, dass auf diese Weise innerhalb von acht Jahren rund 21 Millionen Franken exportiert wurden.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil weist das Bundesgericht die Beschwerden der beiden Verurteilten zurück. Die Frau beantragte einen Freispruch. Sie erklärte, sie habe nichts von dem Handel gewusst und geglaubt, die Gelder stammten aus dem legalen Autoexport ihres Ex-Mannes.

Unglaubwürdige Verteidigung

Für die 1. Strafkammer ist diese These unglaubwürdig angesichts der Höhe der Beträge und der Rolle der Beschwerdeführerin, welche die Korrespondenz für ihren des Lesens und Schreibens unkundigen Komplizen führte.

Die Beschwerdeführer fochten auch die gegen sie verhängten Strafen an. Das Gericht war hingegen der Ansicht, dass diese im Verhältnis zur schweren Schuld der beiden Verurteilten und ihrer Schlüsselrolle im Drogenring stehen.

Kommentare

User #2505 (nicht angemeldet)

Anderen Menschen streicht man die IV-Rente, welche ihre Unschuld nachweisen können und rechtmässige Bezüger wären und solchen Menschen zahlt man womöglich noch die Rente weiter. Das ist ein Provokation des Bundes und gehört bestraft.

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