Das Bundesstrafgericht sprach Nicolas Blancho und ein weiteres IZRS-Vorstandsmitglied frei. Das Bundesgericht hat die zwei Freisprüche nun aufgehoben.
Die IZRS-Vorstandsmitglieder Naim Cherni, Nicolas Blancho und Qaasim Illi (v.l.n.r.) beim Verlassen des Bundesstrafgerichts im vergangenen Juni in Bellinzona. (Archivbild)
Die IZRS-Vorstandsmitglieder Naim Cherni, Nicolas Blancho und Qaasim Illi (v.l.n.r.) beim Verlassen des Bundesstrafgerichts im vergangenen Juni in Bellinzona. (Archivbild) - sda - Keystone/KEYSTONE/TI-PRESS/DAVIDE AGOSTA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgericht sprach zwei Vorstandsmitglieder des IZRS frei.
  • Das Bundesgericht hat die Freisprüche nun aufgehoben.
  • Zudem wurde die Verurteilung eines weiteren Vorstandsmitglieds bestätigt.

Das Bundesgericht hat die Freisprüche des Bundesstrafgerichts für zwei Vorstandsmitglieder des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) aufgehoben. Der Fall um Nicolas Blancho und Qaasim Illi geht nun zurück ans Bundesstrafgericht.

Das Bundesgericht hat in einem weiteren am Freitag veröffentlichten Urteilen die Verurteilung eines dritten IZRS-Vorstandsmitglieds, Naim Cherni, bestätigt. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte gegen die Freisprüche von Qaasim Illi und Nicolas Blancho Beschwerde eingelegt.

Vorwürfe gegen Nicolas Blancho und Qaasim Illi

Die Tatvorwürfe gegen Illi und Blancho seien in der Anklageschrift nicht hinreichend umschrieben worden. Damit begründete das Bundesstrafgericht im Sommer 2018 die beiden Freisprüche. Dies verletzt gemäss Bundesgericht Bundesrecht.

Islamischer Zentralrat Schweiz bundesstrafgericht
Nicolas Blancho, Präsident Islamischer Zentralrat Schweiz IZRS, rechts, Qaasim Illi, Medienverantwortlicher IZRS, Mitte, und Naim Cherni, Kulturproduzent IZRS, links. (Archivbild) - Keystone

Die Lausanner Richter halten in ihrem Urteil fest: Die Anklageschrift gegen Blancho und Illi seien vom Bundesstrafgericht unverändert für die Hauptverhandlung zugelassen worden. Bei ungenügenden Anklagen besteht jeweils die Möglichkeit, diese an die Staatsanwalt zurückzuweisen, damit Fehler behoben werden können.

Propaganda als Anklagegrund

Die Urteile stehen im Zusammenhang mit einem Film. In diesem wird ein Interview mit dem Anführer des syrischen Ablegers der Terrororganisation Al-Kaida gezeigt. Der IZRS hatte den Film im November 2015 auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht.

Ein zweiter Film wurde im Dezember 2015 in einem Hotel in Winterthur aufgeführt. Anschliessend wurde er ebenfalls auf dem Youtube-Kanal des IZRS veröffentlicht. Die Filme wurden auch über die sozialen Netzwerke des IZRS bekannt gemacht.

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