Das Bundesgericht bestätigt die fristlose Kündigung eines Walliser Gefängniswärters. Dieser hatte jahrelang während der Nachtschicht geschlafen.
mordfall hanna aschau
Ein Gefängniswärter schliesst eine Türe hinter sich (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Walliser Gefängniswärter hatte jahrelang während der Nachtschicht geschlafen.
  • Dazu hatte er sogar einen Liegestuhl, Kissen und Decken im Gebäude versteckt.
  • Nun wurde seine fristlose Kündigung vom Bundesgericht in Lausanne bestätigt.
Ad

Das Bundesgericht hat die fristlose Kündigung eines Walliser Gefängnismitarbeiters bestätigt, der während der Nachtschicht regelmässig schlief. Der Kanton durfte davon ausgehen, dass der Angestellte seine Treuepflicht schwer verletzt hatte.

Der Leiter des Gefängnisses von Crêtelongue VS führte in Begleitung von drei Abteilungsleitern in der Nacht vom 10. auf den 11. Oktober 2018 eine Inspektion durch. Diese unangekündigte Aktion fand aufgrund von Verdachtsmomenten gegen die beiden damals diensthabenden Beamten statt.

Kündigung Gefängniswärter
Gefängnis. (Symbolbild) - keystone

Bei der Beobachtung des Gefängnisses von aussen fiel den Verantwortlichen auf, dass die beiden Männer kaum miteinander kommunizierten. Zudem war nur einer in der Zentrale anwesend. Als dieser eine Runde machte, blieb die Zentrale verwaist, obwohl der andere Angestellte sie besetzen und den Rundgang überwachen sollte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Mit Liegestuhl und Bettzeug ausgerüstet

Als die Verantwortlichen das Gefängnis betraten, fanden sie den Mitarbeiter in einem geschlossenen Raum auf einem Liegestuhl schlafend vor. Er war zudem gut ausgestattet mit zwei Decken und einem Kissen. Sie stellten weiter fest, dass der Nachtrapport im Voraus ausgefüllt und von beiden Beamten unterzeichnet worden war.

Der Schlafende gab später zu, seit 2010 im Dienst geruht zu haben. Bei der Inspektion des Raumes zeigte sich, dass die Rückwand eines Schranks durchbohrt war, um die Liege zu verstecken. Beide Angestellten wurden fristlos entlassen.

bundesgericht
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des schlafenden Angestellten abgewiesen. Es erinnert daran, dass eine fristlose Kündigung eine aussergewöhnliche Massnahme sei, deren Voraussetzungen streng anzuwenden seien. Justizvollzugsbeamte hätten jedoch einen Auftrag inne, bei dem Vertrauen und Integrität eine vorrangige Rolle spielten. Deshalb sei es zulässig, die Anforderungen an sie zu erhöhen.

Vertrauensverhältnis zerrüttet

Laut dem Walliser Kantonsgericht stellte das Schlafen auf einem Liegestuhl einen schweren Verstoss gegen die Treue- und Sorgfaltspflichten dar. Dies vor allem, da es in einem von innen verschlossenen Raum und bei ausgeschaltetem Licht geschah. Eigentlich hätte der Rundgang des anderen Kollegen von der Zentrale aus verfolgt werden müssen,

Dies rechtfertige den Verlust des Vertrauensverhältnisses. Auch die Tatsache, dass die Rapporte im Voraus ausgefüllt und unterschrieben worden seien, wurde als untragbar angesehen.

Pädophile Übergriffe
Die Genfer Strafanstalt «Les Dardelles». (Symbolbild) - Keystone

Laut Bundesgericht spielt die vom Beschwerdeführer ausgeführte Unterscheidung zwischen den Funktionen eines Nachtwächters und Tagwächters im vorliegenden Fall keine Rolle. Dasselbe gilt für den Unterschied zwischen Insassen einer Justizvollzugsanstalt und einer Untersuchungshaftanstalt. Auch die Dauer der Nachtschicht - 13 Stunden mit «aktiven Pausen» - rechtfertige nicht das jahrelange Verhalten des Mannes.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bundesgericht