Gesetz

Graubünden soll Gesetz gegen häusliche Gewalt erhalten

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die Bündner Regierung plant ein neues Gesetz zur Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.

häusliche gewalt
Die häusliche Gewalt hat viele Gesichter und ist nicht immer leicht zu erkennen: gestellte Szene. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LUIS BERG

Die Bündner Regierung will häusliche Gewalt mit einem neuen Gesetz angehen. Sie hat den Entwurf des Gesetzes am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt.

Ziel der Exekutive ist ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.

«Gewalt in der Familie und Partnerschaft sowie Gewalt, die sich gezielt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts richtet, sind strafbar und werden in unserer Gesellschaft nicht toleriert», erklärte die Regierung in einer Mitteilung.

Das neue Gesetz gegen häusliche Gewalt soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken sowie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fördern. Das Gesetz legt dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung von Prävention und Sensibilisierung und auf die Verbesserung von Schutz-und Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Personen.

Schwerpunkte des neuen Gesetzes

Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den involvierten Dienststellen und privaten Organisationen verbessert werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sicherstellung einer einheitlichen Datengrundlage.

Besonders schwierig sei die Situation von gewaltbetroffenen Menschen, die emotional, finanziell, aufenthaltsrechtlich oder auf andere Weise abhängig von der gewaltausübenden Person seien, hiess es in der Mitteilung. «Für sie ist die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung besonders schwierig – umso wichtiger sind wirksame Schutzmechanismen und eine enge Zusammenarbeit der involvierten Stellen», schrieb die Regierung.

Vernehmlassungsprozess bis Dezember

Die Vernehmlassung zum Gesetz gegen häusliche Gewalt dauert bis 18. Dezember. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons abrufbar.

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Kommentare

User #3076 (nicht angemeldet)

Ich denke dem Problem kann man nur mit drakonischen Strafen und Publizierung Herr werden. Wer für 10 Jahre in den Knast muss oder in den Medien publiziert wird, der wird sich seine Handlungen gut überlegen. Zum andern sollte auch über eine Genugtuung gegenüber der Geschädigten nachgedacht werden. Eine lebenslängliche Strafgebühr, würde vor Rückfällen abhalten.

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