Nidwalden soll Mountainbike-Wegnetz erhalten
Nidwalden plant und kennzeichnet seine Mountainbikewege neu. Ein entsprechendes Gesetz stösst auf Zustimmung.

Der Kanton Nidwalden soll seine Mountainbikewege planen und kennzeichnen. Die Fraktionen des Landrats äusserten sich an der Sitzung vom Dienstag positiv zu einem entsprechenden Gesetz.
Mit dem neuen Fuss-, Wanderweg- und Mountainbikeweggesetz würden Konflikte verhindert und Verantwortlichkeiten geklärt, sagte Alexander Schuler namens der FDP-Fraktion. Beat Risi (SVP) mahnte daran, bei der Realisation bescheiden zu bleiben und keine «Bike-Hochburg» zu schaffen.
In der Einzelberatung gaben die Detailplanung der Wege sowie die Haftung zu reden. In der Vernehmlassung hatten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer kritisiert, dass neu vorgesehene Wege in den Wegnetzplänen bereits grundeigentümerverbindlich festgehalten werden.
Einwände von Grundeigentümern berücksichtigt
Armin Odermatt (SVP) sprach namens der Kommission Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) von «sehr berechtigten Einwänden der Grundeigentümer und der Landwirtschaft».
Der Regierungsrat nahm diese auf und passte seinen Entwurf an. Somit können ohne die Zustimmung der Grundeigentümerinnen und -eigentümer keine neuen Wege geschaffen werden.
Weiter zeigte sich in der Vernehmlassung, dass die Furcht vor Haftungsforderungen bei Unfällen die Grundeigentümerinnen und -eigentümer bei der Schaffung von Mountainbikewegen abschreckt. Deshalb nahm die Regierung eine Bestimmung zur Haftung in die Gesetzesvorlage auf. Diese richte sich nach dem kantonalen Gesetz über die Haftung des Gemeinwesens und seiner Funktionäre.
Hohe Eigenverantwortlichkeit gefordert
Paul Odermatt sagte namens der Mitte-Fraktion, mit Herausforderungen aufgrund natürlicher Begebenheiten oder der landwirtschaftlichen Tätigkeit sei zu rechnen. «Wenn jemand dann nicht mehr bremsen kann, liegt das in der eigenen Verantwortung.»
Die BUL stellte zehn Anträge zur Präzisierung von Bestimmungen, die mitunter diese «hohe Eigenverantwortlichkeit» und die Regelung der Haftung im Gesetz festschreiben soll. Der Landrat stimmte sämtlichen Anträgen zu.
Die Regierung beantragt dem Landrat für die Umsetzung einen Rahmenkredit von 3,8 Millionen Franken. Die Anschubfinanzierung erfolgt über acht Jahre und werde je zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden getragen. Den Beschluss zum Kredit wird der Landrat in einer kommenden Sitzung fassen.