Slowakei beschliesst Tempolimit auch für Fussgänger
In der Slowakei wird ein Tempolimit für Fussgänger eingeführt. Das Gesetz tritt mit 1. Januar 2026 in Kraft.

In der Slowakei müssen sich künftig auch Fussgänger an ein Tempolimit halten. Das sieht eine Novelle des Verkehrsgesetzes vor, die das Parlament in Bratislava am Dienstagnachmittag beschloss. Demnach darf man sich künftig auf Gehwegen im Ortsgebiet nicht schneller als mit sechs Kilometern pro Stunde fortbewegen.
Das Gesetz tritt mit 1. Januar 2026 in Kraft. «Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstösse mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen», begründete der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny von der linksnationalen Partei Richtung – Slowakische Sozialdemokratie (Smer-SSD) den von ihm vorgelegten Gesetzesantrag.
Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Fussgänger ebenso wie für Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer, die in der Slowakei auch die Gehwege benützen dürfen.
Kritik und Unterstützung zum neuen Gesetz
Dass das Tempolimit ausdrücklich auch für Fussgänger gilt, sorgte vor dem Parlamentsbeschluss für manches Kopfschütteln und für Witze im Internet wie etwa die Scherzfrage: «Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Autobus erwischen will?»
Befürworter verwiesen jedoch darauf, dass Autofahrer nicht rechtzeitig anhalten könnten, wenn jemand unerwartet schnell über einen Zebrastreifen laufe und dass auch Fussgänger an vielen Zusammenstössen mit Rollerfahrern mit schuld seien.














