Genf verschärft Feuerverbot - kleine Ausnahmen am 1. August
Der Kanton Genf verbietet wegen der anhaltenden Trockenheit ab Mittwoch Feuer im Freien und Feuerwerk. Der Staatsrat reagiert damit auf die ausbleibenden Niederschläge und die sehr hohe Waldbrandgefahr. Vom Verbot ausgenommen sind bestimmte Veranstaltungen zum Nationalfeiertag

Das Verbot solle mit Blick auf den Nationalfeiertag die Bevölkerung schützen und die Umwelt schonen, teilte die Genfer Regierung am Mittwoch mit. Untersagt sind Feuer im Freien, Grillfeuer, Feuerwerk sowie der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände. Verstösse können sanktioniert werden. Zudem dürfen Zigarettenstummel nicht in der Natur entsorgt werden.
Für den Nationalfeiertag vom 1. August gelten Ausnahmen. Gemeinden dürfen bewilligte Höhenfeuer und Feuerwerke auf dem See durchführen lassen, sofern diese von professionellen Pyrotechnikern abgebrannt werden. Auch gemeindeeigene Grillstellen dürfen genutzt werden.
Im privaten Bereich bleiben Gas- und Elektrogrills auf Standfüssen erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie auf nicht brennbarem Untergrund stehen, ausreichend Abstand zur Vegetation eingehalten wird und sie jederzeit beaufsichtigt werden.
Bengalhölzer, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk dürfen weiterhin verkauft werden. Sie dürfen aber nur in Innenräumen und unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsvorkehrungen verwendet werden.
Fast die ganze Schweiz hat wegen der Trockenheit Feuerverbote erlassen. Je nach Kanton gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien oder ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.














