Erleichterte Rüstungsexporte laut Bundesrat im Schweizer Interesse
Lockerere Regeln für Waffenexporte sind nach Auffassung des Bundesrates essenziell für die Sicherung der Schweizer Verteidigungsfähigkeit und von Arbeitsplätzen. Für Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin sind das Gründe für ein Ja zum Kriegsmaterialgesetz am 29. November.

Parmelin begründete die Bedürfnisse nach flexibleren Regeln für Rüstungsexporte am Dienstag in Bern vor den Medien mit der veränderten geopolitischen Lage. Über die neuen Exportregeln wird abgestimmt, weil der Parlamentsbeschluss von einer Allianz aus SP, Grünen, EVP, Armeegegnern und Nichtregierungsorganisationen mit dem Referendum bekämpft wird.
Eine «Lex Rüstungsindustrie» sei die Vorlage nicht, konterte Parmelin ein Argument des Referendumskomitees. Es gehe um die Sicherheit. Wolle die Schweiz mit Rüstungsgütern versorgt sein, müsse sie in die internationale Wertschöpfungskette eingegliedert sein, sagte Parmelin. «Wir profitieren für unsere eigene Sicherheit.»
Heute ist es verboten, Schweizer Kriegsmaterial in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 ist die Schweizer Rüstungsindustrie wegen ihrer strengen Exportregeln unattraktiv. Sie steht deswegen unter Druck.
Um Abhilfe zu schaffen, sollen Schweizer Rüstungsunternehmen nach dem Willen der bürgerlichen Parlamentsmehrheit bei Exporten künftig weniger strenge Auflagen erfüllen müssen. Der Bundesrat soll – unter bestimmten Bedingungen – mehr Handlungsspielraum für die Bewilligung von Waffenexporten erhalten.
Bestimmte Partnerstaaten wären neu vom Verbot ausgenommen, Kriegsmaterial an in Konflikte verwickelte Länder zu verkaufen. In der Regel sollen Exporte in diese Länder bewilligt werden können, wenn das nicht im Widerspruch zum Neutralitätsrecht steht oder wenn ein Export aussen- oder innenpolitischen Interessen der Schweiz nicht zuwiderläuft.
Die zurzeit 36 Länder, für die die Ausnahme gelten soll, sind im Anhang 2 der Kriegsmaterial-Verordnung aufgeführt. Darunter sind neben den EU- und Efta-Staaten zum Beispiel die USA, das Vereinigte Königreich, Australien, Argentinien und Japan, aber weder Israel noch Saudi-Arabien.
Eine weitere Neuerung betrifft die Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung. Kaufende Staaten sollen sich nicht mehr in jedem Fall verpflichten müssen, Rüstungsgüter nicht an andere Staaten weiterzugeben. Verlangt würde die Erklärung nach einem Ja nur noch, wenn sie aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen nötig ist.
Die Landesregierung soll zudem ein Vetorecht erhalten und verlangen können, dass Rüstungsgüter im Käuferland bleiben müssen, sofern sicherheits- oder neutralitätspolitische Bedenken bestehen.
Es gehe nicht darum, für Waffenexporte die Schleusen zu öffnen, sondern um eine «sehr begrenzte Flexibilität», sagte Parmelin. Wie heute werde das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auch künftig jede einzelne Ausfuhr bewilligen müssen. Und Exporte von Waffen in die Ukraine bleiben untersagt. Grund sei das Neutralitätsrecht mit dem Gleichbehandlungsgebot, sagte Parmelin.
Schweizer Unternehmen haben im vergangenen Jahr für 948,2 Millionen Franken Kriegsmaterial exportiert. Damit erreichen die Ausfuhren fast den Rekordwert von 955 Millionen des Jahres 2022. Der Eindruck einer steigenden Nachfrage täusche, sagte Simon Plüss, Leiter des Leistungsbereichs Exportkontrollen und Sanktionen im Seco.
Denn es gebe eine Kluft zwischen erteilten Ausfuhrbewilligungen und Lieferungen. Der hohe Wert von 2025 entspreche nicht der geopolitischen Lage mit einer Nachfrage so hoch wie noch nie. Zudem hätten sich die Exporte in den letzten Jahren von fertigen Systemen zu Einzelteilen verlagert. Damit gehe Systemwissen verloren.
Ähnliche Lockerungen, wie sie nun die Abstimmungsvorlage vorsieht, standen vor wenigen Jahren schon einmal zur Diskussion. Unter dem Druck der sogenannten Korrektur-Initiative verzichtete das Parlament schliesslich auf weitgehende Lockerungen der Waffenexportregeln. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen.










