WEF-Mitarbeiterin während Trump-Besuch fälschlicherweise verhaftet
Wegen einer anonymen Warnung wurde eine WEF-Mitarbeiterin während Donald Trumps Besuch am WEF festgenommen. Sie wurde erst nach seiner Abreise freigelassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer anonymen Warnung wurde die IT-Expertin in Genf verhaftet und über sechs Stunden befragt.
- Obwohl die Bundesanwaltschaft keine Hinweise auf eine Agentinnen-Tätigkeit fand, wurde sie erst nach Trumps Abreise freigelassen.
- Das WEF hat die Mitarbeiterin dennoch wegen angeblicher Verstösse gegen Vertraulichkeitsbestimmungen entlassen.
Eine iranische IT-Expertin des diesjährigen Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos ist fälschlicherweise als Agentin des Irans denunziert und festgenommen worden.
Nach einer Warnung wegen eines angeblich geplanten Attentats auf US-Präsident Donald Trump sei die Bundesanwaltschaft «sofort aktiv» geworden, wie sie «Tamedia» und dem Genfer Studio der «ARD» mitteilte.
Die Warnung sei von einem anonymen Absender in fehlerhaftem Englisch an die US-Botschaft in Bern geschickt worden. «Wir verfügen über verlässliche Informationen, wonach sie eine Operation koordiniert hat, um den Präsidenten zu ermorden, während er das WEF besucht», hiess es demnach darin über die WEF-Mitarbeiterin.
Sie sei dann am Hauptsitz der Organisation in Cologny GE festgenommen und in Handschellen abgeführt worden.
Während mehr als sechs Stunden sei sie einvernommen worden. Die IT-Expertin, die zu dem Zeitpunkt erst seit etwa dreieinhalb Monaten beim WEF arbeitete, habe die Vorwürfe bestritten.
Keine Hinweise auf Agentinnen-Tätigkeit
Zudem habe die IT-Expertin laut «Tamedia» darauf verwiesen, auf Facebook ihre Verachtung gegenüber dem iranischen Regime öffentlich zu zeigen. So habe sie nur wenige Tage zuvor in Posts ihre Unterstützung für die blutig niedergeschlagenen Demonstrierenden gezeigt.
Es handle sich um eine Frau iranischer Herkunft, die schon vor Jahren in ein westliches Land gezogen sei. Und dort auch die Staatsbürgerschaft erhalten habe. Vor der WEF-Anstellung sei sie für verschiedene internationale Firmen tätig gewesen.
Weder die beschlagnahmten Dienst-, Privathandys sowie Computer noch die Social-Media-Konten der Frau hätten auf eine Agentinnen-Tätigkeit hingewiesen. Dennoch wollte die Bundesanwaltschaft nichts riskieren: Sie wartete mit ihrer Freilassung.
Zuerst WEF-Entlassung, dann Einigung auf Auflösungsvertrag
Erst nachdem Trump die Schweiz verlassen hatte – einen Tag nach ihrer Festnahme – sei sie freigelassen worden. Das WEF habe die Mitarbeiterin dennoch wegen angeblicher Verstösse gegen Vertraulichkeitsbestimmungen entlassen, schrieb «Tamedia». Wer hinter den falschen Beschuldigungen steckt, bleibe offen.
Die Bundesanwaltschaft habe der Frau vier Monate nach der Festnahme mitgeteilt, das Strafverfahren einstellen zu wollen. Sie selbst verlangte dem Bericht zufolge von der Bundesanwaltschaft die Erstattung ihrer Anwaltskosten in Höhe von knapp 7000 Franken.
Ausserdem forderte sie von der Schweiz eine Entschädigung und Genugtuung von insgesamt rund 120’000 Franken. Dies, unter anderem wegen der WEF-Entlassung.
Die Bundesanwaltschaft habe das grösstenteils abgewiesen und ihr lediglich für ihre Verteidigung 3675 Franken zugesprochen. Zudem habe die IT-Expertin 200 Franken als Genugtuung für den Freiheitsentzug von rund einem Tag erhalten.
Auch mit dem WEF habe sie sich geeinigt: auf einen Auflösungsvertrag mit Stillschweigevereinbarung, der ihr rund 46’000 Franken einbringe.




















