SVP-Nationalrat Addor will nicht als Rassist gelten

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    Sion,

    Der SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor wurde wegen Rassendiskriminierung erstinstanzlich verurteilt. Nun entscheidet das Walliser Kantonsgericht.

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    Der SVP-Politiker Jean-Luc Addor erscheint vor dem Kantonsgericht. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wegen Rassendiskriminierung erschien Jean-Luc Addor am Freitag vor dem Kantonsgericht.
    • Der SVP-Politiker wurde erstinstanzlich verurteilt, er zog die Entscheidung jedoch weiter.
    • Gemäss seinem Anwalt habe der Nationalrat bloss ironisch auf einen Presseartikel reagiert.

    Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist am Freitag wegen Rassendiskriminierung vor dem Walliser Kantonsgericht erschienen. Die Staatsanwaltschaft verlangte die Bestätigung der in erster Instanz ausgesprochenen Geldstrafe. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch.

    Geldstrafe für Addor

    Laut dem Walliser Staatsanwalt Jean-Pierre Gretter sind im Fall Addor alle Elemente der Rassendiskriminierung erfüllt. Der Ankläger forderte deshalb, dass die im August 2017 vom Bezirksgericht Sitten verhängte Strafe bestätigt wird.

    marc bonnant
    Marc Bonnant, der Anwalt von Jean-Luc Addor. - Keystone

    Dieses hatte den SVP-Politiker zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken mit zwei Jahren Bewährung verurteilt. Hinzu kam eine Busse von 3000 Franken. Ausserdem wurden Addor die Gerichts- und Verfahrenskosten auferlegt.

    Gegen dieses Urteil legte Addors Verteidiger, der Genfer Anwalt Marc Bonnant, Berufung ein. Bonnant forderte wie bereits beim erstinstanzlichen Prozess einen Freispruch für seinen Mandanten.

    «Ironisch» gemeint

    Der Verteidiger argumentierte, Addor habe über die sozialen Medien «ironisch» auf einen Presseartikel reagiert, in dem über eine «mafiöse Abrechnung» zwischen zwei Albanern berichtet worden sei. Es habe nicht geheissen, dass ein Muslim einen anderen getötet habe.

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    In einer Moschee in St. Gallen kam es am 22. August 2014 zu einer Schiesserei. (Archivbild) - Keystone

    Auslöser der umstrittenen Äusserungen Addors war eine Schiesserei in einer St. Galler Moschee im August 2014 gewesen, bei der ein 51-jähriger Mann getötet worden war. Der damalige Walliser SVP-Grossrat Addor schrieb nur wenige Minuten nach der Schiesserei über Twitter und Facebook: «Wir wollen mehr davon!».

    Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hatte nach diesen Äusserungen gegen Addor Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht. Weil dieser Tatbestand ein Offizialdelikt darstellt, erhob die Walliser Staatsanwaltschaft 2016 Anklage gegen Addor.

    «Feindselige Haltung»

    Das Bezirksgericht Sitten hatte sein Urteil damit begründet, dass Addor aufgrund seiner juristischen und politischen Erfahrung die Reaktionen hätte voraussehen müssen. Ein durchschnittlicher Leser habe in seinen Äusserungen keine Ironie erkennen können.

    Vielmehr habe Addor den Eindruck erweckt, dass die Mitglieder der islamischen Religionsgemeinschaft Leute seien, für die das Leben keinerlei Wert besitze. Mit seiner diskriminierenden Botschaft habe der Politiker eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder sogar verstärkt, urteilte das Bezirksgericht.

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    Das Gerichtsgebäude in Sitten ist der Sitz des Bezirks- und des Kantonsgerichts. (Archivbild) - Keystone

    Für den Verteidiger zeigte dieser Entscheid damals, «dass der radikale Islam die Schweizer Justiz instrumentalisiert». Die Richter in Sitten hätten - ohne es zu wollen - die Scharia praktiziert, da sie Kritik am Islam untersagt hätten.

    Nicht erste Provokation

    Addor hat schon wiederholt mit provokativen Äusserungen polarisiert. Nach dem Mord an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline im September 2013 forderte er etwa auf Facebook die Wiedereinführung der Todesstrafe für gefährliche Wiederholungstäter. Auch dafür musste er viel Kritik einstecken.

    Addor sitzt seit Dezember 2015 für die Unterwalliser SVP in der Grossen Kammer in Bern. Im Oktober 2019 wurde er wiedergewählt. Das Urteil des Walliser Kantonsgerichts wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

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