2016 erschoss ein Polizist bei einem Einsatz in Bex VD einen Kongolesen. Sein Freispruch wurde heute Donnerstag vom Waadtländer Kantonsgericht bestätigt.
Waadt Polizei Freispruch
Waadtländer Polizeibeamte treffen während des ersten Prozesstages des wegen Mordes angeklagten Polizeikorporals am Dienstag, 23. März 2021, in Renens vor dem Waadtländer Kantonsgericht ein. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Drama von Bex VD ist der Polizist freigesprochen worden.
  • Er hatte 2016 bei einem Einsatz einen Kongolesen erschossen.
  • Somit wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Donnerstag den Freispruch für einen Polizisten bestätigt. Dieser hatte 2016 bei einem Einsatz in Bex VD einen mit einem Messer bewaffneten Kongolesen erschossen. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt. Das Kantonsgericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz und wies die Berufung des Opferanwaltes ab.

Der Präsident des Kantonsgerichts, Marc Pellet, kam zum Schluss: Das Verhältnismässigkeitsprinzip sei angesichts der «schweren und unmittelbaren Bedrohung» gewahrt worden.

Der Vorwurf der vorsätzlichen Tötung könne somit nicht aufrechterhalten werden. Im Falle eines Schuldspruchs wäre der Polizist zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden.

Verteidigerin erleichtert über Freispruch

Der Anwalt der Familie des Opfers, Ludovic Tirelli, erklärte unmittelbar nach Eröffnung des Urteils, dass er erneut Berufung einlegen werde. Er werde den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Das Drama in Bex müsse durch eine Inspektion und Rekonstruktion der Fakten vor Ort nochmals untersucht werden, forderte Tirelli. Die Verteidigerin des Polizisten, Odile Pelet, zeigte sich demgegenüber zufrieden und erleichtert über den Freispruch.

Bex VD
Ludovic Tirelli, rechts, Anwalt der Familie des Opfers, und die Angehörigen des Opfers verlassen das Waadtländer Kantonsgericht während des ersten Prozesstages des wegen Mordes angeklagten Polizeigefreiten, Dienstag, 23. März 2021 in Renens. - Keystone

Der erfahrene Polizist hatte bei der Aktion in einem Wohnblock im November 2016 drei Schüsse auf einen Kongolesen abgegeben. Der damals 27-Jährige rannte im Treppenhaus des Mietshauses mit einem Küchenmesser in der Hand auf den Polizisten zu. Nach der Aufforderung «Stopp Polizei» eröffnete der Polizist das Feuer.

Nach den Schüssen riefen die Polizisten die Rettungskräfte und versuchten, den bewusstlosen Mann mit einer Herzdruckmassage zu reanimieren. Trotz der sofortigen Rettungsversuche verstarb der junge Mann vor Ort.

Demonstration nach Tod des Kongolesen

Die Polizei war von einem anderen Bewohner des Gebäudes alarmiert worden. Er hatte gemeldet, dass ein anderer Mieter bei der Wohnung über ihm die Türe aufgebrochen habe.

Der Tod des Mannes hatte viele Reaktionen ausgelöst und über die Kantonsgrenzen hinaus Aufsehen erregt. Einige Hundert Menschen demonstrierten einige Tage später in Lausanne, um des Opfers zu gedenken. Die Kundgebung richtete sich auch gegen sogenanntes «Racial profiling».

Auch die Demokratische Republik Kongo intervenierte und verlangte von den Schweizer Behörden Erklärungen zum Fall. Und auch der Schweizer Botschafter in Kinshasa wurde in der Angelegenheit zitiert.

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