Bauern

Finanzkontrolle überprüft Familienzulage für Bauern

Andrea Schweizer
Andrea Schweizer

Bern,

Für Bauern galt bezüglich Familienzulage bisher eine Sonderregelung. Die Finanzkontrolle will das Gesetz nun ändern.

familienzulage
Der Sozialversicherungsschutz von auf dem Bauernbetrieb mitarbeitenden Ehegattinnen und -gatten soll laut dem Bundesrat verbessert werden. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Bauernfamilien galt bezüglich Familienzulage bisher ein besonderes Gesetz.
  • Diesem will sich die Eidgenössische Finanzkontrolle nun widmen.
  • Demnach bestehen für Bauernfamilien Vorzüge, welche nun bereinigt werden müssen.

Pro Kind erhalten Schweizer Familien mindestens 200 Franken Familienzulage. Insgesamt zahlt der Bund rund sechs Milliarden Franken aus, etwa 100 Millionen davon gehen an Bauernfamilien. Für diese gilt dabei ein besonderes Gesetz, welches gewisse Vorzüge wahrt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle will sich dem Gesetz nun annehmen, wie «SRF» berichtet.

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Durch die Familienzulage werden Bauern besonders in abgelegenen Ortschaften unterstützt. - Keystone

Beispielsweise soll die Haushaltungszulage abgeschafft werden. Dabei erhalten Bauernfamilien hundert Franken pro Monat zusätzlich zu den Kinderzulagen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erklärt, dass diese Zulage nach dem 2. Weltkrieg eingeführt worden sei.

Familienzulage sollte Abwanderung stoppen

Damit wollte man der Abwanderung ins Unterland entgegenwirken. Auch beim Zahlenden besteht ein wesentlicher Unterschied. Bei Bauern kommen Bund und Kantone für die Familienzulage auf, bei allen anderen zahlen die Arbeitgeber. Die Abschaffung dieser Sonderregelungen sei eine rein politische Frage, findet BSV-Vizedirektor Ludwig Gärtner.

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Durch die Sonderregelung bei der Familienzulage bei Bauern, werden auch abgelegene Orte weiterhin bewirtschaftet. - Keystone

Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbandes, sieht geringen Erfolg bei der Abschaffung der Spezial-Gesetze. Ein Grund sei die abgelegene Lage der Bauernfamilien, die eine Sonderregelung rechtfertigen würden. Auch die abgelegenen Orte müssten weiterhin gepflegt werden. Bereits 2011 scheiterte ein erstere Anlauf für die Aufhebung des Gesetzes.

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