Bern: Busse für Strassenmusiker – wegen 16 Minuten
Ein Strassenmusiker erhält mitten in Bern kurz vor 17 Uhr eine Busse. Hätte er doch nur ein paar Minuten später gespielt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Strassenmusiker wird in Bern von der Gewerbepolizei gebüsst.
- Er spielte zu einer Zeit, während das Musizieren nicht erlaubt ist.
- Dabei wäre das Ganze lediglich eine Viertelstunde später total in Ordnung gewesen.
Böse Überraschung für einen Strassenmusiker an der Marktgasse in Bern: Am Mittwochnachmittag, um exakt 16.44 Uhr, wird er von einem Gewerbepolizisten gebüsst.
Die Massnahme mag zwar kleinlich sein, ist aber rechtens. In der Berner Altstadt gelten klare Regeln für Strassenaktivitäten.
Der Musiker hielt sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten fürs Musizieren in der Innenstadt. Es fehlten ihm 16 Minuten. Pech gehabt.
Ruhe während der Nachmittagszeit
Zwischen Montag und Freitag darf in der Spitalgasse, der Marktgasse, am Bärenplatz und am Oberen Waisenhausplatz nur zu festgelegten Zeiten gespielt werden – von 11 bis 14 Uhr sowie abends von 17 bis 21 Uhr (donnerstags bis 22 Uhr).
Samstags ist das Zeitfenster zwischen 10 und 21 Uhr offen. Am Sonntag gilt ein komplettes Verbot.
Im Trio kostet es
Eine vorgängige Bewilligung ist dabei nicht nötig, ausser man tritt mindestens zu dritt auf.
Diese kostet 50 Franken pro Tag, wie Norbert Esseiva, Leiter der Orts- und Gewerbepolizei, erklärt.
Ab neun Personen ist dann das Veranstaltungsmanagement für die Erlaubnis zuständig. Ausserhalb der genannten Uhrzeiten ist das Musizieren untersagt.
Gewerbepolizei: Erst Vorwarnung – dann Busse
Doch wie werden diese Regeln durchgesetzt? Norbert Esseiva von der Gewerbepolizei: «Bei Kontrollen werden die Fehlbaren auf die Praxis aufmerksam gemacht und Flyer mit unterschiedlichen Sprachen verteilt. Bei einem weiteren Verstoss wird gebüsst.»
Betroffene wurden also bereits zuvor auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht.
Was die Musik angeht, die gespielt werden darf, ist die Stadt relativ liberal. Als Vorgabe verlangt sie lediglich, dass auf Verstärker verzichtet wird.
Ebenso darf das Gespielte für die Mitmenschen nicht «unzumutbar sein», wie auf einem Infoblatt steht. Der Bereich rund um Kirchen während Anlässen sowie der Bahnhof sind tabu.