Die Bundesanwaltschaft hat im Berufungsprozess gegen Valcke, Al-Khelaifi und einen Dritten Freiheitsstrafen gefordert. Dabei geht es um die Fifa-Korruption.
Jérôme Valcke
Wegen Urkundenfälschung verurteilt: Der ehemalige Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke (rechts) beim Eintreffen zur Urteilsverkündigung im Bundesstrafgericht in Bellinzona. - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/Alessandro Crinari
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fifa-Korruptionsprozess hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
  • Sie fordert Freiheitsstrafen für Valcke, Al-Khelaifi und einen Dritten.
  • Dabei geht es um Korruption, Urkundenfälschung und Fernsehrechte.

Die Bundesanwaltschaft hat für Jérôme Valcke, Nasser al-Khelaifi und einen dritten Angeklagten Freiheitsstrafen gefordert. Die Bundesstaatsanwältin Cristina Castellote verlangte zudem eine Bestätigung der erstinstanzlichen Verurteilung Valckes wegen Urkundenfälschung.

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag für den Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke, den Präsidenten des Fussballclubs Paris St. Germain Nasser al-Khelaifi und einen dritten Angeklagten Freiheitsstrafen von 35, 28 und 30 Monaten beantragt. Valcke wirft sie qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und passive Korruption vor.

Al-Khelaifi wird der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigt. Ebenso der dritte Angeklagte, dem die Bundesanwaltschaft (BA) zudem Korruption vorwirft.

Berufung auf Urteil von 2020

Die Parteien hätten eine «korrupte Abmachung» getroffen. Mit diesem Verweis auf das Urteil der ersten Instanz vom Herbst 2020 eröffnete die Castellote ihr Plädoyer.

Der Freispruch von Al-Khelaifi, Valcke und des dritten Angeklagten in Bezug auf die Korruptionsvorwürfe sei der Grund, warum die BA in Berufung gegangen sei. Gemäss der Staatsanwältin hat die erste Instanz Gesetz und Rechtsprechung zur Korruption selektiv gelesen.

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Nasser Al-Khealifi muss sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten. - Keystone

Castellote bezeichnete das Urteil der Strafkammer als «Urteil aus einer anderen Zeit», als Privatbestechung nicht unter Strafe gestellt war. «Ich fordere Sie auf, aus dieser veralteten Auffassung herauszukommen.»

Unzufrieden mit Fifa-Fernsehabteilung

Die Staatsanwältin erinnerte daran, dass der dritte Angeklagte Valcke kontaktiert hatte. Dies, weil er 2013 mit den Bedingungen der Fifa-Fernsehabteilung unzufrieden war. Der Generalsekretär habe daraufhin sein Gewicht in die Waagschale geworfen. Dies, um einen für die Agentur seines Gesprächspartners günstigen Vermittlervertrag bestätigen zu lassen.

Eine Dienstleistung, die mit einer Zahlung von 500'000 Euro an eine von Valcke kontrollierte Firma vergütet worden sei. Diese Zahlung, die in der Buchhaltung als «Darlehen» verbucht wurde, führte zur Verurteilung wegen Urkundenfälschung. Der Generalsekretär wurde nur ein Jahr später erneut wegen eines Vertrags tätig. Bei dem ging es um 500'000 Euro und 250'000 Euro.

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Der ehemalige FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS. - Keystone

Die Staatsanwältin ging auch auf die Verbindungen zu Al-Khelaifi ein. Sie erwähnte ein erstes E-Mail vom April 2014 an Valcke, um dessen Unterstützung beim Erwerb von Fernsehrechten zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt habe Valcke Geld benötigt. Denn er wollte eine neue Jacht und die von ihm begehrte Luxusvilla Bianca auf Sardinien kaufen.

Al-Khelaifi distanzierte sich nicht

Ein paar E-Mails später schien die Sonne Sardiniens über Valcke und seiner Frau aufzugehen. Doch die Freude sei verfrüht gewesen, meinte die Staatsanwältin. Valcke habe während der Untersuchung zugegeben, dass er finanziell in Schwierigkeiten war. Der einzige Ausweg sei für ihn gewesen, sich an seinen Freund Al-Khelaifi zu wenden; und sich für Fernsehrechte für diesen einzusetzen.

Ende Mai 2015 wurden die Anschuldigungen des US-Justizministeriums gegen hohe Fifa-Funktionäre öffentlich bekannt, führte Castellote aus. Für Al-Khelaifi sei es deshalb an der Zeit gewesen, sich von Valcke und der Villa Bianca zu distanzieren. Die Villa sei schliesslich von einem katarischen Freund übernommen und der entsprechende Vertrag zurückdatiert worden.

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