Der Prozess um den Verkauf von Fifa-TV-Rechten ist am Dienstagmorgen vor dem Bundesstrafgericht mit der Befragung des dritten Angeklagten fortgesetzt worden. Die Anklage wirft dem Geschäftsmann vor, den ehemaligen Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke bestochen zu haben.
Das FIFA-Logo vor dem Hauptgebäude in Zürich.
Das FIFA-Logo vor dem Hauptgebäude in Zürich. - Dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess um den Verkauf von Fifa-TV-Rechten ist am Dienstag fortgesetzt worden.
  • Dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, einen Ex-Generalsekretär bestochen zu haben.

Der vorsitzende Richter, Jean-Paul Ros, befragte den Angeklagten zu seinen Kontakten zu Valcke in den Jahren 2013 und 2014.

Der Mann soll insgesamt 1,25 Millionen Euro an eine Firma im Besitz des Ex-Generalsekretärs gezahlt haben, um die TV-Rechte für mehrere Weltmeisterschaften und Konföderationen für den Zeitraum 2018 bis 2030 in Italien und Griechenland aushandeln zu können.

Der Angeklagte betonte, die Intervention seiner Firma habe es dem Internationalen Fussballverband (Fifa) ermöglicht, die Rechte zu einem viel höheren Preis zu verkaufen. Die Situation auf den beiden Märkten sei «problematisch» gewesen, insbesondere angesichts der damaligen Krise in Griechenland.

Der Vorsitzende wies auf zahlreiche Ungereimtheiten in den Akten hin, so zum Beispiel auf zurückdatierte Verträge. Der Angeklagte gab recht vage Antworten zu den fast zehn Jahre zurückliegenden Vorgängen. Er erklärte die Zahlung von 750'000 Euro im Jahr 2014 mit einem Darlehen an seinen «Freund» Valcke, der sich eine Jacht kaufen wollte.

Ros wunderte sich über die Nähe zwischen diesem «Darlehen» und dem Handel mit den TV-Rechten. Der Angeklagte erklärte, Valcke habe zwei Mal versucht, ihm das Geld zurückzuzahlen. Er schulde ihm rund 260'000 Euro. Der Geschäftsmann sagte, dass er mit seinem Freund einen Urlaub verbracht habe. Sie hätten ihre Probleme miteinander geteilt.

Der Grieche muss sich wegen Anstiftung zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und aktiver Bestechung verantworten. Beim erstinstanzlichen Prozess im Herbst 2020 war er unter Berufung auf gesundheitliche Probleme nicht vor der Strafkammer erschienen.

Wie der ebenfalls angeklagte Nasser Al-Khelaifi, Präsident der BeIN Media Group und des Fussballclubs Paris-St. Germain, war er freigesprochen worden, während Valcke eine Geldstrafe erhielt. Die Bundesanwaltschaft und die drei Angeklagten legten gegen das Urteil Berufung ein. (Fall CA.2021.3)

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