Zwei Ärzte weigerten sich unabhängig voneinander, eine Corona-Kranke Frau testen zu lassen. Nun müssen sich beide vor Gericht verantworten.
Corona-Test
Ein Arzt nimmt eine Speichelprobe für einen Corona-Test. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dem ersten Genfer Corona-Todesopfer wurde zweimal ein Corona-Test verweigert.
  • Nun erhebt die Familie Klage gegen zwei Ärzte.

Die Familie des ersten Covid-19-Todesopfers im Kanton Genf hat Klage gegen zwei Genfer Ärzte wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Sie wirft den Medizinern vor, der 31-Jährigen einen Corona-Test verweigert zu haben, obwohl sie Symptome zeigte. Die Staatsanwaltschaft hatte schon im März eine Untersuchung eröffnet.

Ärzte wurden noch nicht einvernommen

Die Familie des Todesopfers wolle jedoch in die Abklärungen miteinbezogen werden und als Klägerin auftreten. Dies bestätigte ihr Anwalt am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dank der Klage hat der Anwalt nun Zugriff auf das Dossier. Die beiden beschuldigten Ärzte sind noch nicht einvernommen worden.

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Eine Intensivstation in Genf. - Keystone

Auf Geheiss ihres Arbeitgebers hatte sich die an einem Husten leidende Frau Anfang März in den Notfall eines Privatspitals begeben. Dort ist sie jedoch nach Angaben der Angehörigen zurechtgewiesen worden, weil sie wegen einer einfachen Grippe den Notfall überlaste. Der Arzt verschrieb ihr Medikamente.

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Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-Fälle in der Schweiz ist angestiegen. (Symbolbild) - dpa

In den folgenden Tagen verschlechterte sich der Zustand der Frau. Sie konsultierte einen zweiten Hausarzt, der jedoch die gleiche Diagnose stellte und entschied, die Frau nicht auf Covid-19 zu testen. Drei Tage später starb die Frau. Sie war das erste von unterdessen 290 Todesopfern im Kanton Genf.

Das Verhalten der beiden Ärzte ist laut dem Anwalt der Familie «völlig unverständlich». Zu diesem Zeitpunkt seien die Risikofaktoren bereits bekannt gewesen. Der Tod der Frau hätte verhindert werden können. Die beiden Ärzte hätten die Situation der Patientin zu wenig ernst genommen und müssten deshalb bestraft werden.

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