EU darf Strafmassnahmen im Oliven-Streit mit USA verhängen
Die EU darf im Handelsstreit mit den USA um spanische Oliven Strafzahlungen von 13,6 Millionen US-Dollar pro Jahr verhängen, urteilen die WTO-Streitschlichter.

Die EU darf im Handelsstreit mit den USA um reife spanische Oliven nach einem Schiedsspruch aus Genf Strafmassnahmen im Umfang von 13,6 Millionen US-Dollar im Jahr verhängen. Das geht aus dem veröffentlichten Urteil der Streitschlichter der Welthandelsorganisation (WTO) hervor.
Bei dem Streit geht es um reife Oliven, auf die die USA 2018 Sonderzölle erhoben hatten. Die EU hatte 2019 dagegen geklagt und bereits Recht bekommen. Die USA versprachen eine Änderung ihrer Bestimmungen, die aber nach Einschätzung der EU nicht ausreichten. Das bestätigten die Schiedsrichter der WTO mehrfach.
EU darf nun Strafen gegen die USA im Handelsstreit verhängen
Der neue Schiedsspruch kann nach Angaben der WTO nicht weiter angefochten werden. Die EU kann nun die Verhängung solcher Strafmassnahmen formell beantragen, die Gewährung gilt als reine Formsache.
Die EU wollte in dem Fall ursprünglich Strafmassnahmen im Umfang von 35 Millionen Dollar im Jahr verhängen. Die Strafe soll dem Schaden entsprechen, der einem Land durch ungerechtfertigte Massnahmen eines anderen Landes entstanden ist.














