Bundesgericht

Ehefrau erwürgt - Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Russen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Russen gegen ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitte Oktober 2019 veröffentlichte das Kantonsgericht St.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Russen gegen ein Urteil des St. Galler Kantonsgerichts abgelehnt. Der 47-Jährige muss wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau für 12 Jahre ins Gefängnis.

Mitte Oktober 2019 veröffentlichte das Kantonsgericht St. Gallen das schriftliche Urteil. Es sprach den Mann nicht wie das Kreisgericht Wil als Vorinstanz des Mordes, sondern der vorsätzlichen Tötung schuldig. Das Strafmass setzte es ebenfalls auf 12 Jahre fest. Zudem wurde der Beschuldigte für 15 Jahre des Landes verwiesen. Der Tochter muss er Schadenersatz und eine Genugtuung bezahlen.

Der russische Staatsangehörige bestreitet, seine Ehefrau getötet zu haben. Er gelangte mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.

Bundesgericht lehnt Beschwerde ab

Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde nun ab. «Was der Beschwerdeführer gegen die vorinstanzliche Beweiswürdigung vorbringt, vermag weder Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung noch eine Verletzung der Unschuldsvermutung zu begründen», heisst es im Entscheid. Die Befragung verschiedener Zeugen hätte der Beschuldigte spätestens am Kantonsgericht St. Gallen fordern müssen.

Die DNA-Spuren am Hals des Opfers seien ein massgebendes Indiz dafür, dass der Beschwerdeführer seine Ehefrau erwürgt habe, so das Bundesgericht. Für eine Dritttäterschaft fehlten jegliche Hinweise.

Am 26. Oktober 2016 lag die Frau tot im Ehebett. Die Gerichtsmediziner stellten fest, dass sie beim Auffinden durch die Polizei bereits seit mindestens eineinhalb Stunden tot war.

Der Beschuldigte will in dieser Zeit im Keller Deutsch gelernt haben. Er stellte in der Berufungsverhandlung verschiedene Mutmassungen an, wer seine Ehefrau ermordet haben könnte.

Das Ehepaar und die gemeinsame Tochter lebten als Asylbewerber in der Schweiz. Die damals 34-jährige Frau wollte mit der Tochter nach Inguschetien zurückkehren, weil ihre Mutter im Sterben lag. In dieser Reise sah die Anklage das Motiv für das Tötungsdelikt, da der Beschuldigte nicht ohne seine Familie habe leben wollen.

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Das Bundesgericht in Lausanne stellte fest, dass zunächst tatsächlich von Körperverletzung und nicht von versuchter vorsätzlichen Tötung die Rede war. (Archivbild) - keystone

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