Die Klage eines Fitnesszentrum gegen die Eidgenossenschaft, weil Branchen aufgrund der Covid-Massnahmen anders behandelt worden seien, wurde abgewiesen.
Keine Chance für Staatshaftungs-Klage vor dem Bundesgericht. (Archivbild)
Keine Chance für Staatshaftungs-Klage vor dem Bundesgericht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fitnesszentrum hatte im Dezember 2020 gegen die Eidgenossenschaft geklagt.
  • Es fühlte sich mit den damaligen Corona-Massnahmen ungerecht behandelt.
  • Das Bundesgericht hat diese Klage nun abgewiesen.

Das Bundesgericht hat die Staatshaftungs-Klage eines Fitnesszentrum gegen die Eidgenossenschaft abgewiesen. Das Zentrum im Kanton Bern klagte, weil der Bundesrat im Dezember 2020 im Rahmen der Corona-Massnahmen erneut die Betriebs-Schliessung verhängte.

Claude Ammann, Mediensprecher des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter-Verbandes, bestätigt und bedauert den Entscheid. Die Branche habe mit der Klage versucht Gerechtigkeit zu erlangen. Das, weil die verschiedenen Branchen während der Corona-Zeit unterschiedlich behandelt worden seien.

Das Geschäftsergebnis habe sich aufgrund der verordneten Schliessung für das Jahr 2020 verschlechtert. Das machte das beschwerdeführende Fitnesszentrum vor Bundesgericht geltend. Es klagte deshalb auf Schadenersatz von rund 260'000 Franken, wie Radio SRF am Donnerstag berichtete.

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