Die Stadt Luzern weitet die Maskenpflicht an den Schulen aus. Neu müssen auch Schüler ab der 5. Klasse einen Mundschutz tragen.
Coronavirus Maskenpflicht
Die Stadt Luzern führt ab Montag eine generelle Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse ein. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Luzern weitet die Maskenpflicht an den Schulen aus.
  • Neu müssen Schüler ab der 5. Klasse eine Maske tragen.

In der Stadt Luzern müssen ab Montag alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse in der Schule eine Maske tragen. Die Behörden haben für diese Altersklasse eine generelle Maskentragpflicht erlassen, wie sie am Sonntag mitteilten. Diese gilt vorerst für die kommende Woche bis zum Start der Sportferien.

Es gehe darum die Ausbreitung insbesondere der hochansteckenden mutierten Form des Coronavirus zu stoppen, heisst es in der Mitteilung. Aus diesem Grund stellt auch die Primarschule Mariahilf ab Montag auf Fernunterricht um.

Fernunterricht Coronavirus
Im Kampf gegen das Coronavirus stellen einige Schweizer Schulen auf Fernunterricht um. - dpa

Betroffen sind rund 50 Schülerinnen und Schüler sowie acht Lehrpersonen, wie es in der Mitteilung heisst. Die Schulkinder der 1./2. und der 5./6. Klasse sowie deren Lehrpersonen müssten zudem in Quarantäne.

Britische Corona-Mutation grassiert an Luzerner Schule

Bei mehreren Kindern der Primarschulhaus Maihof wurde in den letzten Tagen die britische Virusvariante N501Y nachgewiesen. Deshalb wurde eine breite Testung in dem Schulhaus durchgeführt, bei der weitere Personen positiv getestet wurden. Sie wurden isoliert, die negativ getesteten Personen wurden unter Quarantäne gestellt. Ab Montag wird im Maihof via Fernunterricht unterrichtet.

coronavirus Schule
Eine Schule in Corona-Zeiten. Das war einmal. - AFP

Auch in der Primarschule Mariahilf beziehungsweise der dortigen Betreuung arbeiten Personen, welche Kontakt zu einem Kind mit einer Virusmutation aus dem Schulhaus Maihof hatten. Bisher sei niemand im Mariahilf positiv getestet worden, heisst es in der Mitteilung.

Da es sich aber um eine hochansteckende Mutation handle, müssten sich trotzdem alle Kontaktpersonen dieser Kontaktpersonen bis 8. Februar 2021 in Quarantäne begeben.

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