Der Bund führte im Kampf gegen das Coronavirus die Homeoffice-Pflicht ein. Die Kontrollen werden von den Kantonen durchgeführt – dabei gibt es Unterschiede.
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Kann für Spannungen in der Familie sorgen: Die Arbeit aus dem Homeoffice. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Coronavirus zwingt viele Arbeitnehmer wieder ins Homeoffice.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende wo möglich von zu Hause arbeiten zu lassen.
  • Die Kantone beginnen nun mit der Kontrolle der Homeoffice-Pflicht.

Die Schweiz arbeitet im Kampf gegen das Coronavirus seit Montag wieder aus dem heimischen Büro oder Wohnzimmer. Jedenfalls, «wo immer möglich und mit verhältnismässigem Aufwand» umsetzbar. Denn die Verordnung des Bundes zur Homeoffice-Pflicht lässt für Arbeitgeber einen grossen Interpretations-Spielraum offen.

Bei Verstössen sind in der Verordnung zwar keine Bussen vorgesehen. Die Kantone können die sündigen Arbeitgeber aber gemäss Arbeitsgesetz strafrechtlich verfolgen.

Wegen Coronavirus wieder im Homeoffice

Die Kontrolle über die Einhaltung fällt dabei in die Verantwortung der Kantone. Wie also handhaben die einzelnen Kantone die Vorgaben des Bundes? Kam es bereits zu Kontrollen oder Anzeigen?

Nau.ch hat bei mehreren Kantonen nachgefragt.

Es fällt auf: Alle befragten Kantone versichern, jeden Fall «verhältnismässig» und «mit Augenmass» zu bearbeiten. Dies, da die Auslegung der Verordnung einen gewissen Spielraum zulasse.

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Wegen dem Coronavirus arbeiten viele Schweizer wieder aus dem Homeoffice. Arbeitsplätze im Büro werden abgesperrt. - Keystone

So auch im Kanton Basel-Stadt. Hier versucht man, der Homeoffice-Pflicht pragmatisch und mit «gesundem Menschenverstand» zu begegnen. Wie Michael Mauerhofer vom Amt für Wirtschaft und Arbeit auf Anfrage sagt, sind bisher etwa eine Handvoll Meldungen dazu eingegangen.

Planung der Kontrollen läuft

Kontrollen der Homeoffice-Pflicht sind gemäss Mauerhofer aber bisher noch keine durchgeführt worden, diese seien erst in der Planung. Momentan bestehe noch keine «Checkliste» für die Homeoffice-Kontrolle, dies könne sich aber je nach Entwicklung ändern.

Bei gravierenden und wiederholten Verstössen gegen die neue Regelung würde zuerst gemahnt. Erst bei erfolglosen Nachkontrollen werde der Fall dann an die Staatsanwaltschaft überwiesen.

Basel-Landschaft beginnt am Donnerstag

Auch im Kanton Basel-Landschaft haben die Kontrollen noch nicht begonnen. Die ersten werden am morgigen Donnerstag durchgeführt, sagt Rolf Wirz vom kantonalen Krisenstab auf Anfrage. Diese werden stets ohne Anmeldung durchgeführt. Bisher seien acht Meldungen eingegangen.

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Über 20 Post-Mitarbeiter nahmen es im Homeoffice lockerer als im Büro. - dpa

In Luzern wurde schon am Montag die erste Kontrolle durchgeführt. «Bei diesem Betrieb aus dem Versicherungswesen sind keine Home-Office-Verletzungen festgestellt worden. Das kontrollierte Unternehmen setzt die Regeln vorbildlich um.» Dies erklärt Franz Baumeler vom Amt für Wirtschaft, Arbeit und Soziales.

Bis am Dienstagabend sind total vier Kontrollen durchgeführt worden. Aus diesen werde man auch Erfahrungen für die nächsten Kontrollen mitnehmen können.

Unterschiede bei der Ankündigung der Kontrollen

Auch im Aargau werde seit Montag auch die Einhaltung des Homeoffice geprüft. Genauere Angaben kann der Kanton keine machen. Allerdings: Während die Kontrollen in Luzern unangemeldet vorgenommen werden, finden sie im Kanton Aargau in der Regel nicht ohne Vorankündigung statt.

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Ein Mann arbeitet während des Corona-Lockdowns von zuhause aus. - keystone

Dies, «da sonst die benötigten Ansprechpersonen nicht vor Ort» seien. So begründet Thomas Hartmann, der Leiter Industrie- und Gewerbeaufsicht vom Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Im Kanton Solothurn gab es bisher vereinzelte telefonische Anfragen zur Regel wegen des Coronavirus. Diese liessen sich aber gleich erledigen, wie Jonas Motschi vom Amt für Wirtschaft und Arbeit erklärt. «Wir gehen davon aus, dass sich die meisten Unternehmen an die Homeoffice-Pflicht halten. Und sie unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips umsetzen», so Motschi weiter.

15 Hinweise zu Pflicht-Verletzung in Zürich

Im Kanton Zürich sind beim Arbeitsinspektorat bisher 15 Hinweise zu möglichen Verletzungen der Homeoffice-Regel wegen des Coronavirus eingegangen. Dies schreibt Medienverantwortliche Irene Tschopp vom Amt für Wirtschaft und Arbeit auf Anfrage.

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