Bundesrat will Versandhändler in die Mehrwertsteuer-Pflicht nehmen
Der Bundesrat verkündete Änderungen im Mehrwertsteuergesetz. Online-Versandhändler müssen ihre Schweizer Ware künftig deklarieren und versteuern.

Das Wichtigste in Kürze
- Online-Versandhändler sollen bei der Mehrwertsteuer in die Pflicht genommen werden.
- Sie müssen die in der Schweiz gekaufte Waren neu deklarieren und entsprechend versteuern.
- Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben.
Ausländische Online-Versandhändler, die Waren in der Schweiz absetzen, sollen bei der Mehrwertsteuer in die Pflicht genommen werden. Ausserdem will der Bundesrat für KMU die Mehrwertsteuer-Abrechnungen vereinfachen und noch zahlreiche andere Forderungen des Parlaments erfüllen.
Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Änderungen im Mehrwertsteuergesetz in die Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 12. Oktober.
Online-Versandhändler sollen neu alle in der Schweiz verkauften Waren deklarieren und versteuern müssen. Gegen Säumige soll die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Massnahmen verfügen können. Etwa ein Einfuhrverbot für Lieferungen oder - als ultima ratio - die Vernichtung gelieferter Waren.
ESTV darf Firmennamen nennen
Die ESTV kann Namen von Unternehmen veröffentlichen, die gegen die Pflichten verstossen und gegen die sie administrative Massnahmen ergriffen hat. Dies, damit die Kundinnen und Kunden Bescheid wissen.
Seit 2019 müssen sich ausländische Versandhändler bei der ESTV registrieren, wenn sie mit Kleinsendungen jährlich über 100'000 Franken Umsatz erzielen. Kleinsendung heisst, ein Mehrwertsteuer-Betrag von unter 5 Franken. Zahlreiche Unternehmen kamen dieser Pflicht aber nicht nach, wie der Bundesrat schreibt.

Für KMU plant der Bundesrat eine vereinfachte Mehrwertsteuer-Abrechnung. Sie sollen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze die Mehrwertsteuer jährlich und mit Akontozahlung abrechnen können. Sofern sie das wollen und beantragen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass rund 360'000 oder rund 94 Prozent der Steuerpflichtigen die Jahresabrechnung beantragen könnten. Er stützt sich dabei auf Daten von 2018. Wie viele Unternehmen von der neuen Möglichkeit effektiv Gebrauch machen, lässt sich laut der Botschaft nicht voraussagen.
Neuerungen im Mehrwertsteuergesetz
Für Monatshygiene-Produkte soll künftig statt des Normalsatzes von 7,7 Prozent der reduzierte Mehrwertsteuer-Satz von 2,5 Prozent gelten. Das Parlament hatte dazu eine Motion überwiesen. Für andere Hygieneprodukte wie Toilettenpapier, Windeln oder Seife gilt der reduzierte Satz aber nicht.
Dann will der Bundesrat gewisse Managed-Care-Leistungen von der Mehrwehrsteuer ausnehmen. Das können Überweisungen, interprofessionelle Fallbesprechungen und Programme für die Betreuung von chronischkranken Menschen sein. Diese müssen aber einen Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung haben.
Mit der Neuerung will der Bundesrat eine Forderung des Parlaments erfüllen. Dieses hatte verlangt, dass die von Hausärzten koordinierte Versorgung nicht vom Fiskus bestraft werden dürfe. Koordinationsleistungen in Spitälern sind bereits steuerfrei.

Eine weitere Neuerung betrifft kulturelle Anlässe. Die Anmelde-Gebühr zum Wettbewerb eines Jodlerfests oder am Fest abgegebene Medaillen oder Souvenirs sollen nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig sein. Die Räte hatten gefordert, kulturelle Anlässe ebenso wie Sportanlässe von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Weiter geplant ist, dass bei inländischen Reisebüros im Ausland eingekaufte Leistungen nicht mehr besteuert werden. Ebenso gilt das für die Leistungen, die sie selber im Ausland erbringen.
Bezugssteuerpflicht im Inland
Lieferungen und Dienstleistungen von ausländischen Firmen an Unternehmen in der Schweiz müssen neu mit der Bezugsteuer abgerechnet werden. Erbringen ausländische Firmen ausschliesslich solche Leistungen, werden sie im Inland nicht mehr steuerpflichtig.
Ein weiteres Anliegen des Bundesrates ist es, den Subventionsbegriff mit dem ausserhalb des Mehrwertsteuerrechts gebräuchlichen Subventionsbegriff in Übereinstimmung zu bringen. Auch mit dieser Klärung will er einer Forderung aus dem Parlament nachkommen.
Weiter enthält die Vorlage eine gesetzliche Handhabe zur Bekämpfung betrügerischer Serienkonkurse, damit die ESTV nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Um Betrug zu verhindern, wird eine Bezugssteuerpflicht im Inland eingeführt. Diese gilt für die Übertragung von Emissionsrechten und Zertifikaten. Ebenso für Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweise für Elektrizität und ähnliche Rechte, Bescheinigungen und Zertifikate.
Bis diese Gesetzesbestimmung in Kraft tritt, wird per Verordnung das Meldeverfahren vorgeschrieben. Mit diesen Massnahmen erfüllt die Schweiz gegenüber der EU staatsvertragliche Pflichten.