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Bundesrat sieht bei Sans-Papiers keinen Handlungsbedarf

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Bern,

Der geltende Rechtsrahmen für Sans-Papiers ist laut Bundesrat angemessen.

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Wer Parlamentsluft schnuppern möchte, kann das am 1. August im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - keystone

Der geltende Rechtsrahmen für Sans-Papiers ist laut Bundesrat angemessen. Er lehnt es sowohl ab, den Aufenthalt von Sans-Papiers zu legalisieren als auch sie grundsätzlich von den Sozialversicherungen auszuschliessen.

Gemäss Schätzungen leben zwischen 58'000 und 105'000 Sans-Papiers in der Schweiz. Sie halten sich illegal in der Schweiz auf, weil sie über keine Aufenthaltsbewilligung verfügen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) verlangte 2018 vom Bundesrat, dass er in einem Bericht umfassend die Situation von Sans-Papiers in der Schweiz prüft.

Kein Handlungsbedarf

Nach der Kenntnisnahme eines 126 Seiten umfassenden Berichts hat der Bundesrat am Freitag mitgeteilt, dass er keinen Handlungsbedarf sehe. Er erachte den geltenden Rechtsrahmen als angemessen, auch wenn ein Konflikt zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Sozialversicherungspflicht von Sans-Papiers einerseits und der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des illegalen Aufenthalts andererseits bestehe.

Der Bundesrat lehne sowohl eine Teilregularisierung als auch einen allgemeinen Ausschluss von Sans-Papiers aus den Sozialversicherungen ab. Eine kollektive Regularisierung oder Teilregularisierung des Aufenthalts von Sans-Papiers löse die Problematik des rechtswidrigen Aufenthalts nicht langfristig, wie der Bundesrat mitteilte. Aber es gebe die Möglichkeit von Härtefallgesuchen.

Wie der Bericht zeige, seien Sans-Papiers verpflichtet und berechtigt, sich verschiedenen Sozialversicherungen anzuschliessen und entsprechende Leistungen zu beziehen. Dies, weil im Bundesgesetz der Sozialversicherungen als Unterstellungskriterium nicht der rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz gilt.

Mit einem generellen Ausschluss von Sans-Papiers aus den Sozialversicherungen würde die Schweiz Rechte aus dem Uno-Pakt I und der Kinderrechtskonvention (KRK) erheblich verletzen, heisst es in dem Bericht.

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