Bundesrat richtet Drogenpolitik auf Jugendliche aus
Der Bundesrat richtet seine Drogenpolitik neu aus. Sie soll neu Cannabis und Kokain vermehrt in den Fokus rücken.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat richtet seine Drogenpolitik neu aus.
- Cannabis und Kokain rücken mehr in den Fokus.
- Der Konsum habe sich verändert.
Die Schweizer Drogenpolitik soll sich vermehrt auf Drogen wie Cannabis fokussieren, die von Jugendlich in ihrer Freizeit konsumiert werden. Dies geht aus einem Bericht des Bundesrats hervor, der am Mittwoch beschlossen wurde.
So sollen etwa die Gesundheitsförderung und die Prävention bei Kindern verstärkt werden, teilte der Bundesrat mit. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird zudem ein Pilotprojekt lancieren, um den Konsum psychoaktiver Substanzen in der Schweiz zu überwachen.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum synthetischer Drogen und illegal erworbener Medikamente ist in ganz Europa gestiegen. Mit dem Projekt soll dieser Entwicklung Rechnung getragen werden, hiess es.
Alte Ansätze lassen sich nur bedingt übertragen
Seit der Auflösung der offenen Drogenszene in den 1990er-Jahren habe sich der Drogenkonsum stark verändert: «Die Ansätze der Heroinproblematik lassen sich nur bedingt auf den Konsum von sogenannten Freizeitdrogen übertragen.» Solche seien unter anderem Cannabis und Kokain.

Heute stehe vor allem der weitverbreitete Cannabiskonsum im Vordergrund, heisst es in dem Bericht. Auch andere Freizeitdrogen würden vermehrt konsumiert. Meist gehe es dabei nicht um schwere Formen der Abhängigkeit. Es gehe eher um situationsunangepassten, exzessiven Konsum oder Mischkonsum von psychoaktiven Substanzen und Alkohol.
Bundesrat: Strafmassnahmen haben kaum abschreckende Wirkung
So prüft der Bund die Möglichkeit einer gesetzlichen Grundlage zur Prävention des Konsums «aller Formen von Substanzen». Damit sollen mehr Mittel für die Prävention eingesetzt werden können.
Der Bund werde schliesslich die Vor- und Nachteile des geltenden Sanktionssystems des Betäubungsmittelkonsums prüfen. «Strafmassnahmen haben kaum eine abschreckende Wirkung auf die Konsumentinnen und Konsumenten», hielt der Bundesrat fest. Für eine gute Betreuung und Resozialisierung stellten die Strafen ein «Hindernis» dar. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulats von SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG).