Der Bundesrat lehnt die Tierversuchsverbots-Initiative ab, welche ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und der Forschung am Menschen fordert.
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In der Schweiz fordert eine Initiative ein Verbot von Tierversuchen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat lehnt die Tierversuchsverbots-Initiative ab.
  • Die Initiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tier- und Menschenversuchen.
  • Nun kann das Parlament über das Volksbegehren befinden.
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Der Bundesrat ist gegen ein Verbot von Tier- und Menschenversuchen. Er lehnt eine Volksinitiative ab, die ein solches fordert. Über das Volksbegehren kann nun das Parlament befinden.

Seine grundsätzliche Haltung hatte der Bundesrat schon früher bekanntgegeben. Am Freitag hat er nun die Botschaft ans Parlament überwiesen. Er empfiehlt das Volksbegehren ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Ein Ja hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und würde den Forschungsstandort Schweiz gefährden. Das sagte Innenminister Alain Berset vor den Medien.

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Ein Makake in einem Labor in Deutschland, in welchem zu Forschungszwecken Tierversuche durchgeführt werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/dpa/FRISO GENTSCH

Die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» (Tierversuchsverbotsinitiative) war 2019 eingereicht worden. Sie fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen sowie von Forschung am Menschen.

Weiter soll der Import von Produkten verboten werden, die ganz oder in Teilen unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden. Die Initianten zeigen sich überzeugt, dass die Forschung heute viele modernere Methoden als Tierversuche zur Verfügung hat.

Initiative geht Bundesrat zu weit

Er teile grundsätzlich das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, Tierleid zu vermeiden und den Menschen in der Forschung zu schützen. Das schreibt der Bundesrat. Die Initiative gehe ihm aber zu weit. Er erachte das geltende Recht als ausreichend streng, um Mensch und Tier in der wissenschaftlichen Forschung zu schützen.

Bundeshaus Bern Bundesversammlung
Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - keystone

2008 seien striktere Bestimmungen zu Tierversuchen eingeführt worden, schreibt er. Zudem habe das Stimmvolk 2010 einem neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen zugestimmt und damit den Schutz gestärkt.

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass er seit vielen Jahren Alternativen zu Tierversuchen fördere. So sei vergangenes Jahr gemeinsam mit den Hochschulen und der pharmazeutischen Industrie ein Kompetenzzentrum gegründet worden. Dieses soll die sogenannten 3R-Prinzipien stärken soll: Replace, Reduce, Refine.

Tierversuche sollen ersetzt werden

Tierversuche sollen also möglichst ersetzt werden. Zudem sollen weniger Tierversuche durchgeführt und die Tiere bei den Versuchen weniger belastet werden.

Tierversuche und Tierrecht
Tierversuche in einem Labor. Ein Tierversuch ist immer mit schweren Belastungen für das Tier verbunden. - keystone

Allerdings sei die Grundlagenforschung heute noch auf Tierversuche angewiesen, schreibt der Bundesrat. Solche seien auch nötig, um pharmazeutische und chemische Produkte zum Wohl von Mensch und Tier zu prüfen. Wenn menschliche Krankheiten erforscht würden, sei auch der Einbezug von Personen notwendig.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Forschung an Mensch und Tier nur dann zulässig ist, wenn keine Alternativen existieren. Zu diesen Alternativen zählen beispielsweise Computersimulationen oder Zellmodelle. Wer einen Tierversuch durchführen möchte, muss belegen, dass das Versuchsziel einem spezifischen öffentlichen Zweck dient und ohne Tierversuche nicht erreicht werden kann.

Beschränkte Medikamenten-Versorgung

Eine Annahme der Initiative hätte gemäss dem Bundesrat zur Folge, dass die Medikamenten-Versorgung nur noch sehr beschränkt sichergestellt werden könnte. Das könnte zum Beispiel Impfstoffe oder Blutdruckmedikamente betreffen, sagte Berset. Er warnte auch vor Auswirkungen auf die Preise.

Laut dem Bundesrat wäre das weitgehende Import- und Handelsverbot ausserdem unvereinbar mit internationalen Verpflichtungen und Verträgen der Schweiz. Die Initiative wäre nur sehr schwer umzusetzen und könnte negative Folgen für Gesundheit, Forschung und Wirtschaft haben, bilanziert der Bundesrat.

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Entsprechend ist die Beratung in der Apotheke stark gefragt. - dpa

Hinter der Initiative stehen St. Galler Bürger. Unterstützt wird diese von rund achtzig Organisationen und Unternehmen.

Darunter sind Vertreter von SP und Grünen sowie Tierschutzgruppen und Tierparteien. Nicht dazu gehört der Schweizer Tierschutz (STS).

Er argumentiert, eine Annahme würde die Schweiz abschotten. Die «Fondation Animalfree Research» ist der Ansicht, dass das Ziel eines vollständigen Verzichts auf Tierforschung schrittweise erreicht werden muss.

586'643 Tierversuche im Jahr 2018

Die Zahl der Tierversuche ging in der Schweiz von knapp zwei Millionen 1983 auf 586'643 im Jahr 2018 zurück. Im Zunehmen begriffen ist jedoch die Zahl der eingesetzten genetisch veränderten Tiere.

Tierversuche
2018 wurden in der Schweiz 586'643 Tiere für Tierversuche eingesetzt. - Keystone

Dies erkläre, warum die Zahl der Tierversuche nicht stärker abnehme. Und seit Ende der 1990er-Jahre weitgehend unverändert geblieben sei. Das schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.

2018 wurden gut 16'000 Tiere sehr belastenden Versuchen ausgesetzt. Versuchen, die mit schweren Schmerzen oder Angst, langfristigem Leiden, Schäden oder anderen schweren Beeinträchtigungen verbunden sind.

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