Bundesgericht

Bundesgericht weist Beschwerde von Ostschweizer Pyro-Werfer ab

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein St.Galler Fussballanhänger wurde verurteilt, weil er Pyros auf das Spielfeld warf. Er legte Beschwerden ein, diese wurde nun abgelehnt.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne dürfte im Fall des Syrers in Thurgau das letzte Wort haben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht wies eine Beschwerde eines St. Galler Fussballanhängers ab.
  • Ihm wird vorgeworfen, 2016 im Luzerner Stadion Pyros auf des Feld geworfen zu haben.
  • Dafür wurde er mit einer Freiheitsstrafe bestraft.

Das Bundesgericht hat eine erneute Beschwerde eines St. Galler Fussballanhängers abgewiesen. Dem Mann wird vorgeworfen, 2016 im Luzerner Fussballstadion Pyros auf das Spielfeld geworfen und dabei einen Zuschauer verletzt zu haben.

Der Fussballanhänger hatte im Februar 2016 insgesamt vier Pyros auf das Spielfeld geworfen. Darunter waren zwei sogenannte Kreiselblitze, von denen nur der eine detonierte. Dies führte bei einem Zuschauer zu einem irreversiblen Hörschaden.

Milderes Urteil nach Beschwerde

Es folgte im August 2017 ein erstes Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. Der heute 28-jährige Beschuldigte akzeptierte es nicht und reichte eine Beschwerde ein, die das Bundesgericht im März 2019 teilweise guthiess. Es ging dabei um die Bewertung der verschiedenen Würfe von Pyros, aber auch um die Gewichtung des Unrechtsbewusstseins.

Die Neubeurteilung durch das Bundesstrafgericht führte danach zu einem milderen Urteil mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von noch 30 statt wie zuvor 36 Monaten. Dazu kamen eine bedingte Geldstrafe sowie ein Busse. Auch gegen diesen Entscheid legte der Beschuldigte Beschwerde ein.

Vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts erreichte er bei der Aufteilung zwischen bedingter und unbedingte Freiheitsstrafe nochmals eine leichte Verbesserung.

Neun Monate in Haft

Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwerer Körperverletzung sowie mehrfacher Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Weiter erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken sowie eine Busse von 600 Franken.

Auch diesen Entscheid akzeptierte der Fussball-Anhänger nicht. Er verlangte eine tiefere Strafe. In seinem Urteil vom 25. Oktober hat nun das Bundesgericht diese erneute Beschwerde abgewiesen. Auf einen Teil der Argumente könne nicht eingetreten werden, weil es im Berufungsverfahren nur noch um zwei klar umschriebene Punkte gegangen sei. Bei den übrigen Punkten stützte das Bundesgericht die Vorinstanz. (Urteil 6B_387/2020)

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