Das Bundesgericht hat die Strafe für einen Vater-Mord von elf auf neun Jahre reduziert. Das Gericht sah die Tat mehr als Totschlag als Mord an.
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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht in Lausanne hat die Strafe eines Vater-Mörders gesenkt.
  • Die Tat liege näher bei Totschlag als bei Mord.

Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe für einen jungen Mann von elf auf neun Jahre reduziert. Nach jahrelangen Demütigungen hatte der Mann seinen Vater erschossen.

Anders als das Obergericht Zürich steht die Tat für das Bundesgericht näher bei einem Totschlag als bei Mord. Der Verurteilte war zur Tatzeit im März 2015 noch nicht ganz 20 Jahre alt.

Er lebte nach der Scheidung der Eltern bei der schwer alkoholkranken Mutter. Als der Täter 13 Jahre alt wurde, starb die Mutter und er lebte fortan bei seinem Vater.

Auch dort verbesserte sich die Situation nicht. Der Vater demütigte und ignorierte ihn. Wiederholte Versuche des jungen Mannes, eine Beziehung zu seinem Vater aufzubauen, scheiterten.

Nachdem es im März 2015 zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden gekommen war, holte der Sohn die Pistole des Vaters. Er lud die Waffe und trat von Hinten an den im Sofa sitzenden Vater heran. Dann schoss er dem Vater in den Kopf.

Wie das Bundesgericht im Urteil festhält, sei der Täter am Tag der tödlich endenden Ereignisse einmal mehr von seinem Vater gekränkt worden war.

Gewalt und Suizidgedanken

Bereits seit längerer Zeit hätten den jungen Mann ernsthafte Suizidgedanken verfolgt. Die Gewalt, die er schon seit längerem gegen sich habe richten wollen, habe er an jenem Tag gegen den Vater gerichtet.

Vom Plan, sich nach der Tötung des Vaters selbst zu erschiessen, liess der Täter ab. Er stellte sich jedoch der Polizei. Er zeigt gemäss Urteil des Bundesgerichts aufrichtige Reue.

Wie das höchste Schweizer Gericht schreibt, wirkt das Vorgehen des Täters von Aussen besehen kalt. Allerdings sei die Tat vor dem Hintergrund der langjährigen, schwierigen Situation des jungen Mannes zu betrachten und das Strafmass entsprechend zu bestimmen.

Aus diesem Grund hat das Bundesgericht die vom Zürcher Obergericht festgelegte Freiheitsstrafe für die vorsätzliche Tötung von elf auf neun Jahre gesenkt. (Urteil 6B_1038/2017 vom 31.07.2018)

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