Kind einjährig, Vater weg: Solche Mütter sollen arbeiten. Dieser Meinung ist das Bundesgericht in einem der jüngsten Ehestreit-Fälle.
Dieser Weg ist steinig und schwer – zumindest für Alleinerzieher-Mutter mit Kind: Und das Bundesgericht macht ihn nicht leichter.
Dieser Weg ist steinig und schwer – zumindest für Alleinerzieher-Mutter mit Kind: Und das Bundesgericht macht ihn nicht leichter. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht legt eine neue Regel bei arbeitenden Müttern nach Scheidung fest.
  • Mit den neuen Gegebenheiten wird die 10/16-Regel zur Ausnahme.
  • Mit dem Bundesgerichts-Entscheid entspricht mehr der Realität.

Ein Bundesgerichts-Entscheid vom 25. Juni sorgt für Aufreger. Im konkreten Fall geht es um eine Mutter, die bereits zwei Kinder hat und in eine zweite Ehe geht. Mit dem neuen Partner hat sie nun ein weiteres Kind. Für das Bundesgericht ist klar: Für die ersten beiden Kinder muss sie trotzdem noch arbeiten. Damit bricht es die alte 10/16-Regel.

Schaffen mit einjährigem Kind

Nach dieser gilt: Die hauptbetreuende Person muss vor dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes nach einer Scheidung nicht arbeiten. Bis zum 16. Altersjahr ist nur ein 50-Prozent-Pensum Pflicht.

Im Urteil ist das Gericht aber anderer Meinung: Für alle Kinder über einem Jahr, die «normal entwickelt sind und keine ausserordentlichen Betreuungsbedürfnisse aufweisen, kann das nicht gelten.» Mit anderen Worten: Alleinerziehende Mütter sollen – sobald ein Kind einjährig geworden ist – ran an die Arbeit.

«10/16-Regel wird zur Ausnahme»

«Die 10/16-Regel wird damit selber zur Ausnahme», sagt Angelo Schwizer, Familienrechtsanwalt und in den Fall verwickelt, zur «NZZ am Sonntag». Die Regel könnte sogar bald Geschichte sein.

Wie das Blatt schreibt, würde das Bundesgericht mit dem Entscheid ohnehin in die Richtung gehen, die in der Realität schon Alltag ist. Demnach sind 80 Prozent der Mamis in der Schweiz erwerbstätig. Zum Vergleich: In den Neunzigern waren es nur 60 Prozent.

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